13.2.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 57/24


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Neue EIBURS-Forschungszuschüsse aus dem Wissensprogramm des EIB-Instituts

(2019/C 57/13)

Das EIB-Institut stellt mit seinem Wissensprogramm Forschungszuschüsse über verschiedene Kanäle bereit, darunter

EIBURS, das Förderprogramm der EIB für Universitätsforschung.

Im Rahmen von EIBURS vergibt das EIB-Institut Zuschüsse an Fakultäten und universitätsnahe Forschungszentren in der EU, in Kandidatenländern oder in potenziellen Kandidatenländern. Voraussetzung ist, dass sich die Einrichtungen mit Forschungsthemen befassen, die für die Europäische Investitionsbank (EIB) von besonderem Interesse sind. Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Auswahlverfahren erhalten interessierte Fakultäten oder Forschungsinstitute mit anerkanntem Know-how auf dem ausgewählten Gebiet EIBURS-Zuschüsse von maximal 100 000 Euro jährlich über einen Zeitraum von drei Jahren. Die ausgewählten Vorschläge sollen konkrete Leistungen umfassen, deren Lieferung Gegenstand eines Vertrags mit der EIB sein wird.

Für das akademische Jahr 2019/2020 können im Rahmen des EIBURS-Programms Vorschläge für das folgende neue Forschungsthema eingereicht werden:

„Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien) in die Bonitätsanalyse und in Ratings“

1.   Schwerpunkt des Projekts

Der Forschungsschwerpunkt besteht darin, eine auf stringenter akademischer Forschung beruhende formelle Methodik zu entwickeln, um Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien) in die Bonitätsanalyse und in Ratings einzubeziehen.

Der Trend bei der Vermögensallokation geht eindeutig dahin, Nachhaltigkeitskriterien im Anlageportfolio zu berücksichtigen. Sieben der zehn größten Asset Owner beziehen Nachhaltigkeitskriterien in sämtlichen Anlagesegmenten mit ein. Das Segment der nachhaltigen Investments wuchs in Europa, den USA und Kanada von 13 Billionen US-Dollar im Jahr 2012 auf 23 Billionen US-Dollar im Jahr 2016. Auf einer ESG-Konferenz von Moody's bezeichneten die meisten Emittenten und Anleger die Einführung von ESG-Faktoren kürzlich als „dauerhafte Veränderung“ in der Anlagewelt, während etwa ein Drittel davon ausging, dass sie „in den nächsten drei bis fünf Jahren mehr Bedeutung erlangen werden“. Für die Antwort „ESG-Kriterien sind nicht relevant“ entschied sich niemand. In derselben Umfrage betrachteten 80 Prozent der Befragten „die Quantifizierung und Modellierung“ als größte Hürde für die Integration von ESG-Kriterien in die Bonitätsanalyse.

Das internationale Investorennetzwerk Principles for Responsible Investment (PRI) veröffentlichte im Mai 2016 ein „Statement on ESG in credit ratings“. In der Stellungnahme, hinter der über 135 Investoren mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 27 Billionen US-Dollar und 17 Ratingagenturen stehen, wird anerkannt, dass ESG-Faktoren die Cashflows der Darlehensnehmer und die Ausfallwahrscheinlichkeit beeinflussen können. Deswegen sind ESG-Faktoren wichtige Elemente bei der Bonitätsbeurteilung durch die Ratingagenturen. In der Folge veröffentlichten beispielsweise die beiden größten Ratingagenturen (Moody's und S&P) kürzlich Berichte über die Integration von ESG-Faktoren in ihre Ratingmethodik.

Auf regulatorischer Seite bestätigte die Europäische Kommission am 24. Mai 2018 die ersten vier Gesetzgebungsvorschläge im Rahmen ihres Aktionsplans für nachhaltige Finanzierung, die Benchmarks, Nachhaltigkeitsdefinitionen, Anlegerpflichten und Investitionen von Privatanlegern betreffen. In Bezug auf ESG plant die Europäische Kommission, institutionelle Anleger und Vermögensverwalter zu verpflichten, offenzulegen, wie sie ESG-Faktoren in ihre Risikoprozesse integrieren.

Die Kommission spricht außerdem explizit vom Kontakt mit allen betroffenen Interessenträgern, um Wege zu prüfen, wie Nachhaltigkeitsfaktoren in die Bewertungen der Ratingagenturen einfließen können und von der möglichen Schaffung neuer Ratingagenturen, die diesem Ziel gerecht werden. Die Europäische Kommission bestätigt, dass der Schwerpunkt, den Anbieter von Nachhaltigkeitsanalysen auf sehr große Emittenten legen, negative Auswirkungen auf die Attraktivität kleinerer Emittenten für institutionelle Anleger hat, und unterstützt Lösungen, die auch kleineren Akteuren den Marktzugang erhalten.

Das Ergebnis der Methodik/das Endprodukt sollte öffentlich auf dem Markt zugänglich sein.

2.   Vorgeschlagener Arbeitsplan

Das Projekt besteht in offener Forschung zu einem Thema, das bisher kaum wissenschaftlich untersucht wurde. In diesem Zusammenhang wäre es verfrüht, detaillierte Angaben dazu zu machen, welcher methodische Ansatz verfolgt werden soll. Die Forschungsaktivitäten werden sich vielmehr zunächst darauf konzentrieren, eine passende Forschungsmethodik zu ermitteln. In diesem frühen Stadium wird jedoch anvisiert, dass die folgenden Punkte abgearbeitet werden, um eine geeignete Methodik festzulegen:

1.

Analyse der relevanten Literatur: Gründliche, vollständige Sichtung der entsprechenden akademischen und praxisnahen Literatur. Nach allgemeiner Auffassung wirken sich ESG-Faktoren nicht nur auf den Unternehmenswert, sondern auch auf die Ratings aus, obwohl es wie bereits erwähnt sehr wenige wissenschaftliche Untersuchungen zu dem Thema gibt.

2.

Sammlung der Basisdaten: Sammlung der Daten, die zur Analyse verschiedener Modelle und Ansätze herangezogen werden. Diese sollten detaillierte Daten zum Bonitätsrisiko sowie den ESG- und Klimarisikokriterien in verschiedenen Sektoren und an verschiedenen Orten enthalten. Ein wichtiger Aspekt des Projekts sind Datengenauigkeit und -qualität sowie insbesondere die Verfügbarkeit einer historischen Datenstichprobe, die ausreichend weit zurückreicht.

3.

Datenanalyse: Der Forschungsschwerpunkt sollte vor allem darauf liegen, die Auswirkung von ESG-Faktoren auf Ratings zu verstehen. Dennoch sollte auch eine Analyse des Einflusses der Rendite der Schuldtitel in das Forschungsprojekt einbezogen werden. In diesem Zusammenhang sollte die relative Bedeutung der drei Faktoren Umwelt, Soziales und Governance sowohl auf Einzelwert- als auch auf Sektorebene bewertet werden.

4.

Test und Kalibrierung von strukturellen Kreditrisikomodellen: Entwurf einer Methodik, die eine formelle Einbeziehung von ESG-Faktoren in Ratings ermöglicht. Analyse des Verhältnisses zwischen den ESG-Faktoren und dem von den Finanzmärkten eingepreisten Bonitätsrisiko sowie Untersuchung der Auswirkungen auf das Rating und die Analysemethodik. Die Modelle sollten so verfeinert und kalibriert werden, dass sie sich nicht nur für die Analyse der üblichen finanziellen Risikofaktoren auf Mikro- und Makroebene, sondern auch für nicht finanzielle Risikofaktoren eignen.

5.

Szenarienanalyse: Die vorangegangene Analyse dürfte einen Ex-post-Überblick über die Auswirkung der ESG-Faktoren auf das Bonitätsrisiko liefern. Sie kann Entscheidungsträger jedoch nicht prospektiv über erwartete Auswirkungen extremer Ereignisse oder Szenarien (z. B. Klimaszenarien) informieren. Erst die Szenarienanalyse dürfte die Messung der Auswirkungen von ESG-Faktoren auf das Bonitätsrating vervollständigen, indem sie eine Ex-ante Perspektive hinzufügt.

6.

Robustheitsprüfungen: Es sollten eine Reihe von Robustheitsprüfungen durchgeführt werden, einschließlich einer Sortierung nach Ratings, um gegebenenfalls zu zeigen, ob Wertpapiere mit niedrigem ESG-Score generell höhere Renditeschwankungen verzeichnen als Wertpapiere mit demselben Rating, aber höherem ESG-Score. Es sollte gründlich analysiert werden, ob die Einführung zusätzlicher quantitativer Indikatoren in Schritt 4 und 5 die Unterschiede der Renditeschwankungen in den verschiedenen Sektoren erklären kann, die nicht allein den unterschiedlichen Ratings zugeschrieben werden können.

7.

Entwurf einer formellen Methodik für die Einbeziehung von ESG-Faktoren in Ratings: Auf Grundlage der durchgeführten Forschung soll eine umfassende Methodik für die Einbeziehung von ESG-Faktoren in Ratings vorgeschlagen werden.

Nach bestem Wissen der EIB gibt es noch keine integrierte Ratingmethodik, die ESG-Kriterien einbezieht. Das Forschungsprojekt dürfte deshalb dazu beitragen, eine solche Methodik zu entwickeln. Ein spezielles Augenmerk sollte auf der Anwendbarkeit bei kleineren Emittenten liegen, um der Aufforderung der Europäischen Kommission, auch kleineren Akteuren den Marktzugang zu erhalten, nachzukommen.

Vorschläge sind bis zum 15. April 2019 um 24.00 Uhr (MEZ) in englischer Sprache einzureichen. Später eingereichte Vorschläge können nicht berücksichtigt werden. Vorschläge sind per E-Mail zu übermitteln an:

Events.EIBInstitute@eib.org

Ausführlichere Informationen über das EIBURS-Auswahlverfahren sowie über das EIB-Institut finden Sie auf der Website http://institute.eib.org/.