10.8.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 281/20 |
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2018 — EAC/A01/2018
Europäisches Solidaritätskorps
(2018/C 281/07)
1. Einleitung und Beschreibung der Ziele
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht unter dem Vorbehalt der Annahme des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1288/2013, (EU) Nr. 1293/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU (1) sowie unter dem Vorbehalt einer befürwortenden Stellungnahme bzw. der Nichtabgabe einer Stellungnahme zum Jahresarbeitsprogramm 2018 zur Umsetzung des Europäischen Solidaritätskorps durch den im Basisrechtsakt genannten Ausschuss.
2. Maßnahmen
Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Europäischen Solidaritätskorps:
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Partnerschaften für Freiwilligentätigkeiten, |
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Freiwilligenprojekte, |
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Freiwilligenteams in prioritären Gebieten, |
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Praktika und Arbeitsstellen, |
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Solidaritätsprojekte, |
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Qualitätssiegel. |
3. Förderfähigkeit
Finanzierungen im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps kann jede öffentliche oder private Organisation beantragen. Finanzierungen für Solidaritätsprojekte können außerdem von Gruppen junger Menschen beantragt werden, die sich beim Portal des Europäischen Solidaritätskorps registriert haben.
Folgende Länder können sich am Europäischen Solidaritätskorps beteiligen:
Die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union können uneingeschränkt an allen Maßnahmen des Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen.
Bestimmte Maßnahmen des Europäischen Solidaritätskorps stehen außerdem Organisationen aus folgenden Ländern offen:
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den EFTA-/EWR-Ländern: Island, Liechtenstein und Norwegen; |
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den EU-Kandidatenländern: Türkei und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien; |
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Partnerländern. |
Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Leitfaden zum Europäischen Solidaritätskorps zu entnehmen.
Informationen für Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich: Bitte beachten Sie, dass die Kriterien für die Förderfähigkeit während der gesamten Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung erfüllt sein müssen. Sollte das Vereinigte Königreich während dieser Laufzeit aus der EU austreten und keine Vereinbarung mit der EU geschlossen haben, die die weitere Förderfähigkeit britischer Antragsteller gewährleistet, erhalten Sie keine weiteren EU-Finanzhilfen mehr (wobei Sie, soweit möglich, weiter am Projekt beteiligt sind) oder müssen sich gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung aus dem Projekt zurückziehen.
4. Budget und Projektlaufzeit
Das für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtbudget beträgt voraussichtlich 44 241 725 EUR.
Dieses Gesamtbudget sowie seine Aufteilung sind vorläufig. Es setzt sich wie folgt zusammen:
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Mittel des Programms für das Europäische Solidaritätskorps für 2018: 30 339 725 EUR. |
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Zusätzliche Mittel aus anderen EU-Programmen als Beiträge zu solidarischen Tätigkeiten:
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Das Gesamtbudget steht unter dem Vorbehalt der Annahme der Jahresarbeitsprogramme 2018 für den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums.
Um sich zu vergewissern, welche Beträge letztlich für die einzelnen Maßnahmen dieser Aufforderung zur Verfügung stehen, sollten die Antragsteller regelmäßig unter der Adresse https://ec.europa.eu/youth/solidarity-corps nachprüfen, ob für die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Berichtigungen veröffentlicht wurden.
5. Frist für die Einreichung von Anträgen
Alle unten angegebenen Fristen enden um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.
Partnerschaften für Freiwilligentätigkeiten |
16. Oktober 2018 |
Freiwilligenprojekte |
16. Oktober 2018 |
Freiwilligenteams in prioritären Gebieten |
18. Februar 2019 |
Praktika und Arbeitsstellen |
16. Oktober 2018 |
Solidaritätsprojekte |
16. Oktober 2018 |
Anträge auf Zuerkennung des Qualitätssiegels können jederzeit eingereicht werden.
Nähere Informationen zur Einreichung der Anträge sind dem Leitfaden zum Europäischen Solidaritätskorps zu entnehmen.
6. Ausführliche Informationen
Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Leitfaden zum Europäischen Solidaritätskorps zu entnehmen, abrufbar unter:
https://ec.europa.eu/youth/solidarity-corps
Der Leitfaden zum Europäischen Solidaritätskorps ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.
(1) COM(2017) 262 vom 30.5.2017.