9.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 90/37


STELLENAUSSCHREIBUNG PE/215/S

DIREKTOR (W/M) (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)

GENERALDIREKTION SICHERHEITS- UND SCHUTZBELANGE — DIREKTION STRATEGIE UND RESSOURCEN

(2018/C 090 A/06)

 

1.   Zu besetzende Stelle

Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Direktors  (1) (AD, Besoldungsgruppe 14) innerhalb der Generaldirektion Sicherheits- und Schutzbelange — Direktion Strategie und Ressourcen — gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (2) (im Folgenden als „Statut“ bezeichnet) zu eröffnen.

Dieses Auswahlverfahren soll die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde erweitern und findet parallel zu den internen und interinstitutionellen Verfahren zur Stellenbesetzung statt.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14 (3). Das monatliche Grundgehalt beträgt 14 303,51 EUR. Das Grundgehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Stelle der vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 15. Januar 2018 angenommenen Regelung über die Mobilitätspolitik unterliegt.

Für diese Stelle sind Einsatzbereitschaft und zahlreiche interne und externe Kontakte, insbesondere zu den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, erforderlich. Der Direktor wird häufig Dienstreisen an die verschiedenen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sowie außerhalb dieser Arbeitsorte zu unternehmen haben.

2.   Einsatzort

Brüssel. Diese Stelle kann einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.

3.   Chancengleichheit

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, des Familienstandes oder der familiären Situation.

4.   Beschreibung der Tätigkeit

Als hoher Beamter nimmt der Direktor im Rahmen der von den parlamentarischen Entscheidungsgremien und vom Generaldirektor erlassenen Leitlinien und Beschlüsse folgende Aufgaben wahr (4):

Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens einer großen Verwaltungseinheit im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments, die mehrere Referate im Zuständigkeitsbereich der Direktion umfasst,

Leitung, Unterweisung, Motivierung und Koordinierung mehrerer Teams von Bediensteten, Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit unter Gewährleistung der Qualität des Dienstes (Organisation, Verwaltung der Humanressourcen und der Haushaltsmittel, Innovation usw.) in seinen Tätigkeitsbereichen,

Planung der Tätigkeiten der Direktion (Festlegung von Zielen und Strategien), Fassen der zur Verwirklichung der festgesetzten Ziele erforderlichen Beschlüsse, Bewertung der Leistungen der Dienste zur Gewährleistung ihrer Qualität,

Beratung des Generaldirektors, des Generalsekretariats und der Mitglieder des Europäischen Parlaments in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen,

Zusammenarbeit mit den verschiedenen Direktionen des Generalsekretariats, Vertretung des Organs und Aushandlung von Verträgen oder Vereinbarungen in seinen Tätigkeitsbereichen,

Verwaltung und Durchführung spezifischer Projekte, die finanzielle Verantwortlichkeiten mit sich bringen können,

Wahrnehmung der Aufgaben des nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten.

5.   Zulassungsbedingungen

An diesem Auswahlverfahren können Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

a)   Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts müssen die Bewerber

Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein,

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

versichern, dass sie den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

b)   Besondere Bedingungen

i)   Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, entspricht, wenn die Regelstudienzeit mindestens vier Jahre beträgt,

oder

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (5), wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt.

Berufserfahrung von mindestens zwölf Jahren, die nach dem Erwerb der vorstehend genannten Qualifikationen erworben wurde, davon mindestens sechs Jahre in leitenden Funktionen.

ii)   Erforderliche Kenntnisse

hervorragende Allgemeinbildung in europäischen Angelegenheiten,

hervorragendes Verständnis interner, einzelstaatlicher und internationaler politischer Fragen,

hervorragende Kenntnis der Verträge,

sehr gutes Verständnis für die Vielfalt der in den Organen der EU vertretenen Kulturen,

hervorragende Kenntnis des Aufbaus des Generalsekretariats des Europäischen Parlaments, seiner Organisation, seines Umfelds und der beteiligten Akteure,

hervorragende Kenntnis der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, der Legislativverfahren sowie der internen Regelungen und Methoden,

hervorragende Kenntnis des Statuts der Beamten, seiner Auslegung und der abgeleiteten Bestimmungen,

hervorragende Kenntnis der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und ihrer Anwendungsbestimmungen sowie der internen Vorschriften und anderer untergeordneter Texte des Europäischen Parlaments,

hervorragende verwaltungstechnische Kenntnisse (Humanressourcen, Verwaltung, Haushalt, Finanzen, Datenverarbeitung, juristische Aspekte usw.)

hervorragende Kenntnis von Managementtechniken.

iii)   Sprachkenntnisse

Es werden gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (6) sowie sehr gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren dieser Sprachen verlangt.

Die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union wird vom Beratenden Ausschuss berücksichtigt.

iv)   Erforderliche Fähigkeiten

strategisches Denken,

Führungsqualitäten,

vorausschauendes Planen,

Reaktionsvermögen,

Durchsetzungsvermögen,

Kommunikationsfähigkeit.

6.   Auswahlverfahren

Um der Anstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung behilflich zu sein, erstellt der Beratende Ausschuss für die Ernennung hoher Beamter das Verzeichnis der Bewerber und gibt gegenüber dem Präsidium des Europäischen Parlaments eine Empfehlung ab, welche Personen zu einem Gespräch eingeladen werden sollen. Das Präsidium legt das endgültige Verzeichnis dieser Personen fest; der Ausschuss führt die Gespräche und legt dem Präsidium seinen Abschlussbericht zur Entscheidung vor. In diesem Rahmen kann das Präsidium eine Anhörung der Bewerber durchführen.

7.   Einreichung der Bewerbungen

Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen endet am:

23. März 2018, 12.00 Uhr (Mittag) Brüsseler Zeit.

Die Bewerber werden gebeten, ausschließlich per E-Mail und unter Angabe der Referenznummer der Bekanntmachung (PE/215/S) im Betreff der E-Mail ein Bewerbungsschreiben (z. Hd. des Herrn Generalsekretärs des Europäischen Parlaments, Stellenausschreibung PE/215/S) und einen Lebenslauf im Format Europass (7) als PDF-Dateien an folgende Adresse zu schicken:

EP-SENIOR-MANAGEMENT@ep.europa.eu

Datum und Uhrzeit der Absendung der E-Mail sind maßgeblich.

Die Bewerber müssen dafür sorgen, dass die gescannten Unterlagen lesbar sind.

Die Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden, werden darauf hingewiesen, dass die bis zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Kopien oder Fotokopien einzureichen sind  (8) . Die Bewerber erhalten keine dieser Unterlagen zurück.

Die von den Bewerbern im Rahmen dieses Auswahlverfahrens übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 (9) verarbeitet.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung auf eine Person männlichen Geschlechts gilt auch als Hinweis auf eine Person weiblichen Geschlechts.

(2)  Vgl. Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1) und zuletzt durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15).

(3)  Der Beamte wird bei seiner Einstellung gemäß Artikel 32 des Statuts eingestuft.

(4)  Wichtigste Aufgaben: siehe Anlage.

(5)  Diese einjährige Erfahrung wird bei der Bewertung der gemäß dem folgenden Unterabsatz erforderlichen Berufserfahrung nicht berücksichtigt.

(6)  Die Amtssprachen der Europäischen Union sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

(7)  http://europass.cedefop.europa.eu/

(8)  Dies gilt nicht für diejenigen Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist im Dienst des Europäischen Parlaments stehen.

(9)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.


ANHANG

GENERALDIREKTION SICHERHEITS- UND SCHUTZBELANGE

DIREKTION STRATEGIE UND RESSOURCEN

WICHTIGSTE AUFGABEN

(Aus 195 Bediensteten bestehende Einheit: 60 Beamte, keine Bediensteten auf Zeit und 135 Vertragsbedienstete)

Leitung, Koordinierung und Betreuung der Referate der Direktion und Informationsaustausch zwischen ihnen;

Wahrnehmung der Aufgaben des nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten;

Beitrag zur Festlegung der Ziele und Strategien im Bereich der Sicherheit sowie ihre Umsetzung durch die betreffenden Dienststellen;

Ausführung und Annahme einer speziellen Personalpolitik die an die Bedürfnisse der GD angepasst ist, mit einem optimalen Einsatz der personellen Ressourcen in den einzelnen Tätigkeitssektoren, anfängliche und kontinuierliche Fortbildung des Personals, Verwaltung der Programmplanung für Sicherheitsbedienstete und der Akkreditierung;

Ständige Gewährleistung von Lösungen, die den Anforderungen der Sicherheit in allen Dienststellen entsprechen, die mit der Prävention und der Fernüberwachung der Gebäude und technischen Anlagen betraut sind;

haushaltsrechtliche und finanzielle Verwaltung der Verträge, der Programmplanung und der Aufträge der GD;

Gewährleistung der Installation, der Funktionsfähigkeit und der Wartung der physischen Sicherheitssysteme des Organs an den drei Arbeitsorten — Bereitstellung eines modernen Konzepts und einer modernen Technologie im Bereich der Sicherheit für das Organ durch Gewährleistung seiner ununterbrochenen Funktionsfähigkeit („iPACS- Integrated Parliament Access Control“);

Umsetzung der Beschlüsse des Präsidiums im Zusammenhang mit der Stärkung des Schutzniveaus sämtlicher Gebäude des Parlaments an den drei Arbeitsorten sowie Erstellung von externen Sicherheitsabgrenzungen in ihrer Umgebung;

Bewertung, Anpassung und Harmonisierung der in den Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten angewendeten Sicherheitsmaßnahmen;

Wahrnehmung der Aufgaben des Sekretariats des „Security Management Steering Committee“ und Verwaltung des „Network of Security Correspondants“;

REFERAT LEITSTELLE

Gewährleistung des Bereitschaftsdienst rund um die Uhr, Gewährleistung der Weiterbehandlung und des Feedbacks zu allen Aspekten bezüglich der allgemeinen Sicherheit und der Brandsicherheit mit der gleichen Maßnahmenkohärenz an den drei Arbeitsorten des Europäischen Parlaments;

Unterstützung der Mitglieder, des Personals, der Delegationen, der Besucher in Zusammenarbeit mit den Sicherheits- und Präventionsreferaten während der Arbeitszeit;

Gewährleistung der Einrichtung von Funktionen der allgemeinen Sicherheit und der Brandsicherheit außerhalb der Arbeitszeit (nachts, an Wochenenden, an Feiertagen) in Brüssel und Straßburg; Verwaltung des Dossiers zur Internalisierung in Luxemburg bei kontinuierlicher Überwachung der Arbeit der Bewachungsfirma;

Gewährleistung einer hervorragenden Kommunikation und einer proaktiven Interaktion mit den Direktionen A und B der GD SAFE und den verschiedenen betroffenen Dienststellen des Organs (Protokoll, Ärztlicher Dienst, Infrastrukturen usw.);

Anpassung in Echtzeit — in jeder Krisensituation, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienststellen des Europäischen Parlaments betrifft — der Sicherheitsanlagen an die Bedürfnisse des Organs, Gewährleistung einer wirksamen Verbindung zwischen den beteiligten Dienststellen sowie der Kommunikation mit den nationalen Hilfs- und Sicherheitsdiensten;

Sammlung von Informationen, ihre Bearbeitung und Klassifizierung. Finden sachgerechter Lösungen, Koordinierung von Maßnahmen und ihre Weiterbehandlung. Feedback an die betroffenen Dienststellen;

Hilfestellung bei der Bewältigung von Zwischenfällen und/oder Konfliktsituationen in den Gebäuden des Europäischen Parlaments über den Einsatz- und Überwachungsraum.

REFERAT PERSONAL UND PLANUNG

jährliche Programmplanung von mehr als 700 Kollegen der GD SAFE und Entwicklung von Synergien zwischen den operativen Dienststellen und insbesondere der Stelle „Need to Know“, um allen Sicherheitsbedürfnissen des Organs im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit zu entsprechen und auch die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben der Bediensteten zu gewährleisten. Entwicklung von IT-Planungsinstrumenten, um den Anforderungen des Organs im Bereich Kapazität, Flexibilität und Transparenz zu entsprechen;

Bestimmung und Umsetzung einer neuen Personalpolitik der GD SAFE; Verwaltung der Humanressourcen der GD: Berufslaufbahnen der Beamten und sonstigen Bediensteten (Auswahlverfahren, Einstellungen, Beurteilung, Mobilität, externe Tätigkeiten, Ausscheiden, Ruhestand, Dienstbezüge usw.), Arbeitsbedingungen, Stellen im Stellenplan (Höherstufung von Planstellen, Ringbook-Bewegungen usw.) sowie Haushaltsetats der GD (Dienstreisen, Vertragsbedienstete, Bedienstete auf Zeit, Schulungen);

Entwicklung eines Programms zur Professionalisierung des Sicherheitspersonals und Förderung von Talenten je nach Bedarf der GD SAFE; Einrichtung eines integrierten Managementinstruments zur Entwicklung von Kompetenzen. Bestimmung des Schulungsbedarfs der GD um zu gewährleisten, dass neue Kompetenzen und Techniken im Sicherheitsbereich erworben werden und um auf die Sicherheitsbedürfnisse des Europäischen Parlaments zu reagieren; Erstellung eines Schulungsplans für die GD und Überwachung seiner ordnungsgemäßen Ausführung, um die Schulungsziele zu erreichen;

Umsetzung der Politik des Wohlergehens innerhalb der GD SAFE, um ihren Bediensteten die bestmöglichen Arbeitsbedingungen unter Achtung der geltenden Regelungen zu gewährleisten; Abschluss einer Gesamtsicht der Belegung der Büros der GD SAFE, Verwaltung der Immobilien und der Anlagen sowie der jährlichen Lieferung der Dienst- und Schutzkleidung der 700 Bediensteten und Koordinatoren.

REFERAT HAUSHALT

Haushaltsführung, d. h. Koordinierung, Begleitung, Beratung und Unterstützung der Dienststellen, um die Aufstellung und Ausführung des Haushalts der GD SAFE sicherzustellen; haushaltsrechtliche Begleitung der Ausführung von Verträgen und/oder Auftragsscheinen (Ausarbeitung und Weiterbehandlung der Verpflichtungs- und Zahlungsdossiers sowie Verwaltung der entsprechenden Einnahmen). Abrechnung der Sicherheitsausgaben der Europahäuser; Gewährleistung der Kontakte und des Schriftwechsels mit den Auftragnehmern; Erstellung der Einziehungsanordnungen und der Mehrwertsteuerbefreiungen;

Verwaltung der öffentlichen Aufträge und der Verträge, d. h. Koordinierung, Begleitung, Beratung und Unterstützung aller operativen Dienststellen der GD SAFE, um eine ordnungsgemäße jährliche Programmplanung der Ausschreibungen der GD und ihre Weiterbehandlung zu gewährleisten; Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, Einleitung der Verfahren (auch über eTendering), Verwaltung und Weiterbehandlung der öffentlichen Aufträge bis zur Zuschlagserteilung; Überwachung der Ausführung der Verträge und Erstellung von Zusatzverträgen;

Ex-ante-Kontrolle der Auftragsverfahren und alle Maßnahmen zur Haushaltsausführung, zur ordnungsgemäßen finanziellen Bestandsführung (ELS) und zur Aufbewahrung aller damit zusammenhängenden haushaltsrechtlichen Akte und Belege sowie der Dokumente im Zusammenhang mit den Ausschreibungsverfahren;

Erstellung der regelmäßigen und jährlichen Tätigkeitsberichte, der Antworten auf haushaltsrechtliche Entschließungen und Fragebögen des Parlaments (BUDG-Ausschuss und CONT-Ausschuss) sowie für Kontrollinstanzen (Interner Prüfer, Rechnungshof usw.); Überwachung der Einhaltung der „Mindestvorschriften für die interne Kontrolle“, einschließlich sensibler Funktionen und des Risk Registers;

haushaltsrechtliche Begleitung und Ausführung etwaiger Kosten, die durch das Memorandum of Understanding (MoU) in allen Verträgen des Europäischen Parlaments verursacht werden, Vertretung der GD SAFE in den Arbeitsgruppen FMP, InterDG Steering group Finance und EMAS (einschließlich GT GPP und Waste Committee), GIDOC, GEDA Steering Committee, FMS.

REFERAT TECHNOLOGIEN UND INFORMATIONSSICHERHEIT

Gewährleistung der Installation, der Funktionsfähigkeit und der Wartung der physischen Sicherheitssysteme an den drei Arbeitsorten (Brüssel, Straßburg, Luxemburg);

Ausführung der IKT-Operationen, IT-Unterstützung und Entwicklung von Informationssystemen (SI);

Ausführung und Planung von Aufträgen und Aufstellung des Haushaltsplans für technologische Systeme und Systeme der physischen Sicherheit;

Überwachung der Einrichtungen und Systeme der physischen Sicherheit in den Verbindungsbüros des EP in Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Dienststellen;

Konzipierung und Verwaltung der Politik im Bereich der Informationssicherheit und Kontrolle ihrer Ausführung.