25.10.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 361/32 |
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2018 — EAC/A05/2017
Programm Erasmus+
(2017/C 361/04)
1. Einleitung und Beschreibung der Ziele
Grundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, sowie die Jahresarbeitsprogramme 2017 und 2018 für Erasmus+. Das Programm Erasmus+ erstreckt sich auf den Zeitraum 2014-2020. Die allgemeinen und spezifischen Ziele des Programms sind in den Artikeln 4, 5, 11 und 16 der Verordnung beschrieben.
2. Maßnahmen
Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:
Leitaktion 1 — Lernmobilität von Einzelpersonen
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Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend |
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Gemeinsame Masterabschlüsse im Rahmen von Erasmus Mundus |
Leitaktion 2 — Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
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Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend |
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Wissensallianzen |
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Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten |
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Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung |
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Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend |
Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformen
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Strukturierter Dialog: Treffen von jungen Menschen und Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend |
Jean-Monnet-Aktivitäten
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Jean-Monnet-Lehrstühle |
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Jean-Monnet-Module |
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Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren |
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Jean-Monnet-Förderung von Vereinigungen |
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Jean-Monnet-Netze |
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Jean-Monnet-Projekte |
Sport
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Kooperationspartnerschaften |
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Kleine Kooperationspartnerschaften |
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Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen |
3. Förderfähigkeit
Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendbetreuern sowie für strategische Partnerschaften im Bereich Jugend beantragen.
Die folgenden Programmländer können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms Erasmus+ teilnehmen (2):
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die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, |
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die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen, |
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die EU-Kandidatenländer: Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. |
Bestimmte Maßnahmen des Programms Erasmus+ stehen zudem Organisationen aus Partnerländern offen.
Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen.
Für britische Bewerber: Bitte beachten Sie, dass die Förderkriterien während des gesamten Förderzeitraums erfüllt sein müssen. Sollte das Vereinigte Königreich während der Laufzeit der Finanzhilfe aus der EU austreten, ohne eine Vereinbarung mit der EU geschlossen zu haben, die die weitere Förderfähigkeit britischer Antragsteller gewährleistet, so wird die EU-Finanzhilfe nicht weiter an Sie ausgezahlt (wobei Sie, soweit möglich, weiter am Projekt beteiligt sind) oder werden Sie sich aus dem Projekt zurückziehen müssen.
4. Budget und Projektlaufzeit
Die vorliegende Aufforderung gilt vorbehaltlich
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der Verfügbarkeit der im Haushaltsentwurf 2018 vorgesehenen Mittel nach Feststellung des Haushaltsplans 2018 durch die Haushaltsbehörde oder, wenn der Haushaltsplan nicht festgestellt wird, im Rahmen der Regelung der vorläufigen Zwölftel; |
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der Annahme — ohne wesentliche Änderungen — der Mehrjahresrichtprogramme (MIPs) für die Jahre 2018-2020 durch den europäischen Gesetzgeber. |
Das für diese Aufforderung vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 2 490,9 Mio. EUR:
Allgemeine und berufliche Bildung: |
2 253,2 Mio. |
EUR (3) |
Jugend: |
188,2 Mio. |
EUR |
Jean Monnet: |
12,1 Mio. |
EUR |
Sport: |
37,4 Mio. |
EUR |
Der für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtetat und seine Aufteilung sind vorläufig und können durch eine Änderung der Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ geändert werden. Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ und ihre Änderungen regelmäßig aufzurufen, um zu sehen, wie viele Mittel für die einzelnen von der Aufforderung betroffenen Maßnahmen zur Verfügung stehen:
http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/more_info/awp/index_en.htm
Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren;
maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Partner.
5. Frist für die Einreichung von Anträgen
Alle unten angegebenen Fristen enden um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.
Leitaktion 1 |
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Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
1. Februar 2018 |
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich im Bereich Hochschulbildung |
1. Februar 2018 |
Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung |
1. Februar 2018 |
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
26. April 2018 |
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
4. Oktober 2018 |
Gemeinsame Masterabschlüsse im Rahmen von Erasmus Mundus |
15. Februar 2018 |
Leitaktion 2 |
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Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend |
1. Februar 2018 |
Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung |
21. März 2018 |
Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend |
26. April 2018 |
Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend |
4. Oktober 2018 |
Wissensallianzen |
28. Februar 2018 |
Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten |
28. Februar 2018 |
Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung |
8. Februar 2018 |
Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend |
8. März 2018 |
Leitaktion 3 |
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Treffen von jungen Menschen und Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend |
1. Februar 2018 26. April 2018 4. Oktober 2018 |
Aktion Jean Monnet |
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Lehrstühle, Module, Spitzenforschungszentren, Unterstützung von Vereinen, Netze, Projekte |
22. Februar 2018 |
Sport |
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Kooperationspartnerschaften |
5. April 2018 |
Kleine Kooperationspartnerschaften |
5. April 2018 |
Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen |
5. April 2018 |
Nähere Angaben zur Einreichung der Anträge sind dem Programmleitfaden zu entnehmen.
6. Ausführliche Informationen
Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Programmleitfaden zu entnehmen, abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/programme-guide_de.
Der Programmleitfaden ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.
(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50.
(2) Für Jean-Monnet-Aktivitäten können sich Einrichtungen aus der ganzen Welt bewerben.
(3) Dieser Betrag umfasst die Mittel für die Internationale Dimension der Hochschulbildung (insgesamt 328 Mio. EUR).