3.8.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 281/17 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2016/C 281/10)
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat : Malta
Anlass : Tempel von Ġgantija
Beschreibung des Münzmotivs : In der Mitte der Münze ist die auf der Insel Gozo gelegene Tempelanlage von Ġgantija abgebildet. Ġgantija ist ein Megalith-Tempel aus der Jungsteinzeit. Es ist eines der ältesten freistehenden Bauwerke der Welt und eine der ältesten religiösen Bauten. Die Tempelanlage wurde um das 36. Jahrhundert v. Chr. gebaut und ist damit älter als Stonehenge und die ägyptischen Pyramiden. Auf dem inneren Münzring ist rechts oben der Schriftzug „ĠGANTIJA TEMPLES“ eingraviert und darunter die Jahresangabe „3800-3200 BC“ zu lesen. Unten links finden sich der Ausgabestaat „MALTA“ und darunter das Ausgabejahr „2016“, eingerahmt vom Münzmeisterzeichen und dem Münzzeichen.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage :
Ausgabedatum : Juli-August 2016
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).