20.10.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 347/7 |
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2016 — EAC/A04/2015
Programm Erasmus+
(2015/C 347/06)
1. Einleitung und Beschreibung der Ziele
Grundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, sowie das Jahresarbeitsprogramme 2015 und 2016 für Erasmus+. Das Programm Erasmus+ erstreckt sich auf den Zeitraum 2014-2020. Die allgemeinen und spezifischen Ziele des Programms sind in den Artikeln 4, 5, 11 und 16 der Verordnung beschrieben.
2. Maßnahmen
Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:
Leitaktion 1 — Lernmobilität von Einzelpersonen
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Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend |
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Gemeinsame Masterabschlüsse im Rahmen von Erasmus Mundus |
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Großveranstaltungen im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes |
Leitaktion 2 — Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
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Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend |
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Wissensallianzen |
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Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten |
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Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung |
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Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend |
Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformen
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Strukturierter Dialog: Treffen von jungen Menschen und Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend |
Jean-Monnet-Aktivitäten
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Jean-Monnet-Lehrstühle |
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Jean-Monnet-Module |
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Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren |
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Jean-Monnet-Förderung für Vereine |
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Jean-Monnet-Netze |
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Jean-Monnet-Projekte |
Sport
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Kooperationspartnerschaften |
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Kleine Kooperationspartnerschaften |
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Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen |
3. Förderfähigkeit
Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendbetreuern sowie für strategische Partnerschaften im Bereich Jugend beantragen.
Das Programm Erasmus+ steht folgenden Ländern zur Teilnahme offen (2):
Die folgenden Programmländer können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms Erasmus+ teilnehmen:
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die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, |
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die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen, |
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die EU-Kandidatenländer: Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. |
Bestimmte Maßnahmen des Programms Erasmus+ stehen zudem Organisationen aus Partnerländern offen.
Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen.
4. Budget und Projektlaufzeit
Das für diese Aufforderung vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 1 871,1 Mio. EUR:
Allgemeine und berufliche Bildung |
: |
1 645,6 Mio. EUR (3) |
Jugend |
: |
186,7 Mio. EUR |
Jean Monnet |
: |
11,4 Mio. EUR |
Sport |
: |
27,4 Mio. EUR |
Der für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtetat und seine Aufteilung sind vorläufig und können durch eine Änderung der Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ geändert werden. Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ und ihre Änderungen regelmäßig aufzurufen (http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/more_info/awp/index_en.htm), um zu sehen, wie viele Mittel für die einzelnen von der Aufforderung betroffenen Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren; maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Partner.
5. Frist für die Einreichung von Anträgen
Alle unten angegebenen Fristen enden um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.
Leitaktion 1
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
2. Februar 2016 |
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung |
2. Februar 2016 |
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
26. April 2016 |
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
4. Oktober 2016 |
Gemeinsame Masterabschlüsse im Rahmen von Erasmus Mundus |
18. Februar 2016 |
Großveranstaltungen Europäischer Freiwilligendienst |
1. April 2016 |
Leitaktion 2
Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend |
2. Februar 2016 |
Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend |
26. April 2016 |
Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend |
4. Oktober 2016 |
Wissensallianzen, Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten |
26. Februar 2016 |
Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung |
10. Februar 2016 |
Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend |
2. Februar 2016 1. Juli 2016 |
Leitaktion 3
Treffen von jungen Menschen und Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend |
2. Februar 2016 26. April 2016 4. Oktober 2016 |
Jean-Monnet-Aktionen
Lehrstühle, Module, Spitzenforschungszentren, Unterstützung von Vereinen, Netze, Projekte |
25. Februar 2016 |
Sport
Kooperationspartnerschaften mit Bezug zur Europäischen Woche des Sports 2016 |
21. Januar 2016 |
Kooperationspartnerschaften ohne Bezug zur Europäischen Woche des Sports 2016 |
12. Mai 2016 |
Kleine Kooperationspartnerschaften |
12. Mai 2016 |
Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen mit Bezug zur Europäischen Woche des Sports 2016 |
21. Januar 2016 |
Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen ohne Bezug zur Europäischen Woche des Sports 2016 |
12. Mai 2016 |
Nähere Angaben zur Einreichung der Anträge sind dem Programmleitfaden zu entnehmen.
6. Ausführliche Informationen
Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Programmleitfaden zu entnehmen, abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/more_info/awp/index_en.htm
Der Programmleitfaden ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.
(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50.
(2) Ausnahme: Für Jean-Monnet-Aktivitäten können sich Einrichtungen aus der ganzen Welt bewerben.
(3) Dieser Betrag umfasst die Mittel für die Internationale Dimension der Hochschulbildung (insgesamt 276,5 Mio. EUR).