11.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 396/30


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7337 — IMS Health/Cegedim Business)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2014/C 396/07

1.

Am 4. November 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen IMS Health (USA) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Vermögensanteilen die alleinige Kontrolle über einen Teil der Geschäftsbereiche des Unternehmens Cegedim S.A. (Frankreich) („Cegedim Business“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   IMS Health: Marktforschungsdaten, Beratungs- und Technologiedienste für die Bereiche Gesundheitswesen, Biotechnologie, Biowissenschaften und die pharmazeutische Industrie.

—   Cegedim Business: Marktforschungsdaten, Beratungs- und Technologiedienste für die Bereiche Gesundheitswesen, Biotechnologie, Biowissenschaften und die pharmazeutische Industrie.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7337 — IMS Health/Cegedim Business per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).