7.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 352/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7333 — Alitalia/Etihad)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2014/C 352/09

1.

Am 29. September 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Alitalia Compagnia Aerea Italiana SpA („Alitalia“, Italien) und Etihad Airways PJSC („Etihad“, Vereinigte Arabische Emirate) erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über New Alitalia (Italien), ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen, das das operative Geschäft von Alitalia fortführen wird. Im Rahmen desselben Rechtsgeschäfts wird Etihad von New Alitalia die alleinige Kontrolle über Alitalia Loyalty SpA („Alitalia Loyalty“), die für das Vielfliegerprogramm von Alitalia zuständige Alitalia-Tochter, erwerben.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Alitalia ist die staatliche italienische Luftverkehrsgesellschaft. Sie erbringt inländische und internationale Luftverkehrsdienstleistungen.

Alitalia Loyalty ist ein rechtlich getrenntes Unternehmen, das sich ausschließlich mit dem Management und der Entwicklung des Alitalia-Vielfliegerprogramms „MilleMiglia“ befasst.

Etihad ist die nationale Luftverkehrsgesellschaft von Abu Dhabi. Sie erbringt internationale Luftverkehrsdienstleistungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Europäischen Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7333 — Alitalia/Etihad per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).