2.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 344/15


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2015 — EAC/A04/2014

Programm Erasmus+

2014/C 344/10

1.   Einleitung und Beschreibung der Ziele

Grundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, sowie das Jahresarbeitsprogramm 2014 für Erasmus+ — Internationale Dimension der Hochschulbildung (Rubrik 4) — und das Jahresarbeitsprogramm 2015 für Erasmus+. Das Programm Erasmus+ erstreckt sich auf den Zeitraum 2014-2020. Die Einzelziele des Programms sind in den Artikeln 5, 11 und 16 der Verordnung beschrieben.

2.   Maßnahmen

Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:

Leitaktion 1 — Lernmobilität von Einzelpersonen

Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

Gemeinsame Masterabschlüsse Erasmus Mundus

Großveranstaltungen im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes

Leitaktion 2 — Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren

Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

Wissensallianzen

Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten

Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung

Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend

Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformen

Strukturierter Dialog: Treffen von jungen Menschen und Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend

Jean-Monnet-Aktivitäten

Jean-Monnet-Lehrstühle

Jean-Monnet-Module

Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren

Jean-Monnet-Förderung für Einrichtungen und Vereine

Jean-Monnet-Netze

Jean-Monnet-Projekte

Sport

Kooperationspartnerschaften auf dem Gebiet des Sports

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen

3.   Förderfähigkeit

Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendbetreuern sowie für strategische Partnerschaften im Bereich Jugend beantragen.

Das Programm Erasmus+ steht folgenden Ländern zur Teilnahme offen (1):

Die folgenden Programmländer können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms Erasmus+ teilnehmen:

die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen,

die EU-Kandidatenländer: Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.

Bestimmte Maßnahmen des Programms Erasmus+ stehen zudem Organisationen aus Partnerländern offen.

Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen.

4.   Budget und Projektlaufzeit

Das für diese Aufforderung vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 1 736,4 Mio. EUR:

Allgemeine und berufliche Bildung

:

1 536,5 Mio. EUR (2)

Jugend

:

171,7 Mio. EUR

Jean Monnet

:

11,4 Mio. EUR

Sport

:

16,8 Mio. EUR

Der für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtetat und seine Aufteilung sind vorläufig und können durch eine Änderung der Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ geändert werden. Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ und ihre Änderungen regelmäßig aufzurufen

http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/more_info/awp/index_en.htm

um zu sehen, wie viele Mittel für die einzelnen von der Aufforderung betroffenen Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren; maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Partner.

5.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Alle unten angegebenen Fristen enden um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.

Leitaktion 1

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

4. Februar 2015

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

4. März 2015

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

30. April 2015

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

1. Oktober 2015

Gemeinsame Masterabschlüsse Erasmus Mundus

4. März 2015

Großveranstaltungen Europäischer Freiwilligendienst

3. April 2015

Leitaktion 2

Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend

4. Februar 2015

Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

30. April 2015

Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend

1. Oktober 2015

Wissensallianzen, Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten

26. Februar 2015

Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung

10. Februar 2015

Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend

3. April 2015

2. September 2015

Leitaktion 3

Treffen von jungen Menschen und Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend

4. Februar 2015

30. April 2015

1. Oktober 2015

Jean-Monnet-Aktionen

Lehrstühle, Module, Spitzenforschungszentren, Unterstützung von Einrichtungen und Vereinen, Netze, Projekte

26. Februar 2015

Sport

Kooperationspartnerschaften auf dem Gebiet des Sports — nur mit Bezug zur Europäischen Woche des Sports 2015

22. Januar 2015

Kooperationspartnerschaften auf dem Gebiet des Sports ohne Bezug zur Europäischen Woche des Sports 2015

14. Mai 2015

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen — nur mit Bezug zur Europäischen Woche des Sports 2015

22. Januar 2015

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen ohne Bezug zur Europäischen Woche des Sports 2015

14. Mai 2015

Nähere Angaben zur Einreichung der Anträge sind dem Programmleitfaden zu entnehmen.

6.   Ausführliche Informationen

Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Programmleitfaden zu entnehmen, abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/discover/guide/index_de.htm

Der Programmleitfaden ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.


(1)  Ausnahme: Für Jean-Monnet-Aktivitäten können sich Hochschulen aus der ganzen Welt bewerben.

(2)  Dieser Betrag umfasst die Mittel für die Internationale Dimension der Hochschulbildung (insgesamt 267,7 Mio. EUR).