14.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/38


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.7072 — TF1/Sodexo/STS Evènements JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2013/C 366/12)

1.

Am 9. Dezember 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen TF1 Entreprises („TF1“, Frankreich), das der Gruppe Bouygues (Frankreich) angehört, und das Unternehmen Sodexo Etinbis („Sodexo“, Frankreich), das der Gruppe Sodexo (Frankreich) angehört, erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen an einem neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen STS Evènements SAS („STS“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Bouygues: Bauwesen, Immobiliendienstleistungen und Telekommunikations-/Mediendienste,

Sodexo: Vor-Ort-Dienstleistungen für Unternehmen, Mitarbeiter-Anreizsysteme sowie Dienstleistungen für Privatpersonen und Heimdienstleistungen,

STS: gewerbliche Nutzung der geplanten Cité Musicale de l’Ile Seguin.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7072 — TF1/Sodexo/STS Evènements JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).