21.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 176/26


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6887 — Snam/GICSI/TIGF)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 176/09

1.

Am 13. Juni 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Snam SpA („Snam“, Italien), das letztlich von Cassa Depositi e Prestiti SpA („CDP“, Italien) kontrolliert wird, und das Unternehmen Pacific Mezz (Luxembourg) Sarl („Pacific Mezz Luxembourg“, Luxemburg), das letztlich von GIC Special Investments Pte Ltd („GICSI“, Singapur) kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Transport et Infrastructure Gaz France SA („TIGF“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Snam: Transport, Lagerung und Verteilung von Erdgas sowie Betrieb eines Flüssigerdgas-Terminals in Italien,

GICSI: Verwaltung eines globalen Portfolios von Anlagen in Private Equity, Risikokapital und Infrastrukturfonds sowie direkten Investitionen in Privatunternehmen,

TIGF: Transport und Speicherung von Erdgas im Südwesten Frankreichs.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6887 — Snam/GICSI/TIGF per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).