7.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 161/26


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6535 — GLORY/Talaris Topco)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 161/07

1.

Am 30. Mai 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen GLORY Ltd (Japan) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Talaris Topco Ltd (Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

GLORY Ltd: Entwicklung und Herstellung von Bargeldautomaten, Cash-Management-Systemen, Verkaufsautomaten sowie Münzschließfächern für Kunden im Finanzbereich, im Einzelhandel und in der Freitzeit- und Unterhaltungsbranche,

Talaris Topco Ltd: Entwicklung und Herstellung von Cash-Management-Produkten und Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6535 — GLORY/Talaris Topco per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).