22.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 216/32


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6313 — Ashland/International Specialty Products)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 216/12

1.

Am 14. Juli 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Ashland Inc („Ashland“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens International Specialty Products Inc („ISP“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Ashland: Herstellung und Verkauf von Verbundpolymeren, Klebstoffen, Mitteln zur Aufbereitung und Behandlung von Brauch- und Trinkwasser, Celluloseethern, Schmierstoffen und Kfz-Chemikalien,

ISP: Herstellung und Verkauf von Spezialchemikalien für Verbraucher und Industrie in den Bereichen Körperpflege, Arzneimittel und Ernährung, Getränke, Heimpflege, Beschichtungen und Klebstoffe, Energie, Landwirtschaft, Kunststoffe und Reifen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6313 — Ashland/International Specialty Products per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).