28.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 261/1


Berichtigung der Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/178-179/10

( Amtsblatt der Europäischen Union C 110 A vom 29. April 2010 )

(2010/C 261 A/01)

Seite 5, Abschnitt VI Ziffer 1:

anstatt:

„1.

Einladung zum Assessment-Center

Zum eintägigen Assessment-Center, das in der Regel in Brüssel stattfindet, werden Sie eingeladen, wenn Sie zu den Bewerbern zählen, die

bei den Zulassungstests eines der besten Ergebnisse (siehe Abschnitt IV ‚Im Falle von Auswahlverfahren mit Zulassungstests‘) und die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben (4)

und

laut Ihren Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen nach Abschnitt III erfüllen

und

bei der Auswahl auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen eines der besten Bewertungsergebnisse erzielt haben.“

muss es heißen:

„1.

Einladung zum Assessment-Center

Wenn Sie zu den Bewerbern gehören, die

bei den Zulassungstests eines der besten Ergebnisse (siehe Abschnitt IV ‚Im Falle von Auswahlverfahren mit Zulassungstests‘) und die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben (4)

und

laut Ihren Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen nach Abschnitt III erfüllen

und

bei der Auswahl auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen eines der besten Bewertungsergebnisse erzielt haben,

werden Sie zur Teilnahme an

der Fallstudie im gewählten Fachgebiet, die in der Regel einen halben Tag in Anspruch nimmt und in Brüssel stattfindet,

und

den anderen Elementen des Assessment-Centers, das in der Regel ganztägig in Brüssel stattfindet,

eingeladen.“