27.9.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 246/9


Neue nationale Seite der 2-Euro-Umlaufmünzen

(2008/C 246/06)

Image

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale von neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die auf Grund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben, wobei jedes Land pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze, und zwar ausschließlich 2-Euro-Münzen, ausgeben darf. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen Euro-Umlaufmünzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Finnland

Anlass: 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Der innere Teil der Münze zeigt eine menschliche Figur, gesehen durch eine herzförmige Öffnung in einer Steinmauer. Zu beiden Seiten des unteren Teil des Herzens sind die Worte „Human Rights“ (Menschenrechte) eingeprägt. Die Jahreszahl 2008 ist über dem Herz eingraviert. Der Hinweis auf den Ausgabestaat „FI“, der Buchstabe „K“ (Initiale des Künstlers Tapio Kettunen) und das Münzzeichen erscheinen am unteren Rand der Abbildung.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage: 1 500 000 Münzen

Ausgabedatum: Oktober 2008

Randprägung: „SUOMI FINLAND“, gefolgt von drei Löwenköpfen.


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung 2003/724/EG der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (siehe ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38).