22.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 314/41


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4986 — EQT V/Securitas Direct)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 314/13)

1.

Am 17. Dezember 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen EQT V Ltd („EQT“, Kanalinseln), das der Gruppe EQT angehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über das Unternehmen Securitas Direct AB („Securitas Direct“, Schweden) durch ein öffentliches Übernahmeangebot vom 13. November 2007.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

EQT: privater Beteiligungsfonds, der in Nordeuropa investiert,

Securitas Direct: Bereitstellung von Sicherheitsdiensten einschließlich der Installation von Alarmanlagen mit Fernüberwachung und Interventionssystem in Schweden, Finnland, Norwegen, Dänemark, Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien und Portugal.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4986 — EQT V/Securitas Direct an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.