30.10.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 257/51


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4823 — Yara/Praxair/JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 257/14)

1.

Am 22. Oktober 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Yara International ASA („Yara“, Norwegen) und das Unternehmen Praxair, Inc. („Praxair“, USA) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein gemeinsames Unternehmen („JV“), das durch Erwerb von Anteilen an einem neu eingerichteten Gemeinschaftsunternehmen gegründet wird.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Yara: Herstellung und Vermarktung von Düngemitteln und Chemikalien auf Stickstoffbasis;

Praxair: Industriegase, vor allem Sauerstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Argon, Kohlendioxid, Helium, Elektronikgase und Spezialgase;

JV: Herstellung und Vertrieb von Industrie-, Spezial- und Medizingasen in Skandinavien.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4823 — Yara/Praxair/JV, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.