8.4.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/23


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Großherzogtum Luxemburg, eingereicht am 27. Februar 2006

(Rechtssache C-113/06)

(2006/C 86/45)

Verfahrenssprache: Französisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 27. Februar 2006 eine Klage gegen das Großherzogtum Luxemburg beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind Joanna Hottiaux und Florence Simonetti; Zustellungsanschrift ist in Luxemburg.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,

1.

festzustellen, dass das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/57/EG (1) zur Definition pyrotechnischer Gegenstände und bestimmter Munition für die Zwecke der Richtlinie 93/15/EWG des Rates zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke verstoßen hat, dass es nicht alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen;

2.

dem Großherzogtum Luxemburg die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2004/57 sei am 31. Dezember 2004 abgelaufen.


(1)  ABl. L 127, S. 73.