4.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 54/45


UK-Lerwick: Durchführung von Linienflugdiensten

Ausschreibung des Vereinigten Königreichs gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates für die Durchführung von Linienflugdiensten zwischen Shetland Mainland (Tingwall/Sumburgh) und den Inseln Foula, Fair Isle, Out Skerries und Papa Stour

(2006/C 54/09)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.   Einleitung: Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23.7.1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs hat das Vereinigte Königreich beschlossen, im Linienflugverkehr zwischen Shetland Mainland und den Inseln Foula (von Tingwall), Fair Isle (von Tingwall/Sumburgh), Out Skerries (von Tingwall) und Papa Stour (von Tingwall) gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aufzuerlegen. Die Einzelheiten dieser gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen wurden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 394/05 vom 30.12.1997 veröffentlicht und durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften/Union C 356/3 vom 12.12.2000, C 358/07 vom 15.12.2001, C 306/24 vom 10.12.2004, C 223/08 vom 10.09.2005 und C 53/06 vom 3.3.2006 geändert.

Sofern am 1. Juli 2006 kein Luftfahrtunternehmen den Linienflugverkehr zwischen Shetland Mainland und den Inseln Foula (von Tingwall), Fair Isle (von Tingwall/Sumburgh), Out Skerries (von Tingwall) und Papa Stour (von Tingwall) entsprechend den auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und ohne die Beantragung einer Ausgleichsleistung aufgenommen hat oder im Begriff ist aufzunehmen, wird das Vereinigte Königreich nach dem Verfahren des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe d der vorgenannten Verordnung den Zugang zu dieser Strecke weiterhin einem einzigen Luftfahrtunternehmen vorbehalten und das Recht zur Durchführung dieser Flugdienste ab dem 1. August 2006 im Zuge einer Ausschreibung vergeben.

Die Auftragsvergabe erfolgt durch den Shetland Islands Council, nachstehend „Vergabebehörde“ genannt, der für die genannten Strecken ein Luftfahrzeug vom Typ Britten-Norman Islander zur Verfügung stellt.

2.   Leistungsbeschreibung: Durchführung von Linienflugdiensten zwischen Shetland Mainland und den Inseln Foula (von Tingwall), Fair Isle (von Tingwall/Sumburgh), Out Skerries (von Tingwall) und Papa Stour (von Tingwall) ab dem 1. August 2006 entsprechend den für diese Strecke auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 394/05 vom 30.12.1997 veröffentlicht und durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften/Union C 356/3 vom 12.12.2000, C 358/07 vom 15.12.2001, C 306/24 vom 10.12.2004, C 223/08 vom 10.9.2005 und C 53/06 vom 3.3.2006 geändert wurden. Für die Durchführung der Linienflugdienste verwendet das Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrzeug, das ihm von der Vergabebehörde kostenlos (wenngleich zu den in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Bedingungen) zur Verfügung gestellt wird.

3.   Teilnahme an der Ausschreibung: Die Teilnahme steht jedem Luftfahrtunternehmen offen, das im Besitz einer gültigen Betriebsgenehmigung ist, die ihm von einem Mitgliedstaat gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23.7.1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen erteilt wurde. Die Dienste unterliegen der Aufsicht durch die britische Zivilluftfahrtbehörde (Civil Aviation Authority, CAA).

4.   Verfahren: Für diese Ausschreibung gilt Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben d bis i der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92.

5.   Ausschreibungsunterlagen: Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen einschließlich Ausschreibungsformular, Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen und Anhang zu den Vertragsbedingungen, sowie die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 394/05 vom 30.12.1997 veröffentlicht und durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften/Union C 356/3 vom 12.12.2000, C 358/07 vom 15.12.2001, C 306/24 vom 10.12.2004, C 223/08 vom 10.9.2005 und C 53/06 vom 3.3.2006 geändert wurden, sind unentgeltlich bei der Vergabebehörde erhältlich:

Shetland Islands Council, Infrastructure Services Department, Transport Services, Grantfield, Lerwick, Shetland ZE1 0NT, Vereinigtes Königreich. Tel.: (44) 15 95 74 48 00, Fax: (44) 15 95 74 48 69 (Ansprechpartner: Ian Bruce, Service Manager — Transport Operations).

Die Luftfahrtunternehmen haben in ihren Ausschreibungsunterlagen ihre finanzielle Situation (Bankreferenz in Höhe des Vertragswerts sowie Vorlage der Geschäftsberichte und geprüften Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre einschließlich Angaben zum Umsatz und Ergebnis vor Steuern der letzten drei Jahre), ihre Erfahrung sowie ihre technische Befähigung zur Erbringung der beschriebenen Dienste nachzuweisen. Die Vergabebehörde behält sich das Recht vor, weitere Informationen zu den finanziellen und technischen Ressourcen und zur Befähigung der Bewerber einzuholen.

Preise sind in Pfund Sterling anzugeben. Alle Unterlagen sind in englischer Sprache vorzulegen. Der Vertrag unterliegt schottischem Recht und der ausschließlichen Zuständigkeit schottischer Gerichte.

6.   Finanzieller Ausgleich: In den Geboten muss ausdrücklich die Höhe der Ausgleichsleistung genannt werden, die für die Durchführung der Flugdienste für drei Jahre ab der geplanten Aufnahme des Dienstes gefordert wird. Die zu leistende Ausgleichszahlung wird in Einklang mit der Leistungsbeschreibung festgesetzt. Der Ausgleichshöchstbetrag kann nur abgeändert werden, wenn sich die Bedingungen für die Durchführung der Flugdienste auf unvorhersehbare Weise ändern.

Die Auftragsvergabe erfolgt durch den Shetland Islands Council. Alle Zahlungen im Rahmen des Vertrags erfolgen in Pfund Sterling.

7.   Laufzeit, Änderung und Kündigung des Vertrags: Die Laufzeit des Dreijahresvertrags für die vier Strecken beginnt am 1. August 2006 und endet am 31. Juli 2009. Eine Änderung oder Kündigung des Vertrags ist ausschließlich gemäß den Vertragsbedingungen zulässig. Änderungen bei den Flugdiensten sind nur mit Zustimmung der Vergabebehörde zulässig.

8.   Vertragsstrafen: Führt das Luftfahrtunternehmen einen Flug nicht durch, kann die Vergabebehörde die Ausgleichszahlung anteilmäßig für jeden nicht durchgeführten Flug kürzen. Eine solche Kürzung erfolgt nicht, sofern die Nichtdurchführung des Flugs durch einen der folgenden Gründe und nicht durch Maßnahmen oder Unterlassungen des Luftfahrtunternehmens verursacht ist:

Wetterbedingungen,

Schließung der Flughäfen,

Gefahrenabwehr,

Streiks,

Flugsicherheit.

Gemäß den Vertragsbedingungen ist die Nichtdurchführung von Flügen vom Luftfahrtunternehmen zu erklären.

9.   Fristen für die Einreichung von Geboten: Ein Monat nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung.

10.   Allgemeine Modalitäten für die Einreichung von Geboten: Die Gebote sind an folgende Anschrift zu senden:

Head of Legal and Administration, Shetland Islands Council, 4 Market Street, Lerwick ZE1 0JN, Shetland, Vereinigtes Königreich.

Zur Öffnung der Gebote zugelassen sind benannte Mitarbeiter und gewählte Mitglieder der Vergabebehörde. Die Gebote sind nicht an die unter Ziffer 5 genannte Anschrift zu senden.

11.   Gültigkeit: Diese Ausschreibung gilt gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 nur, sofern vor dem 1. Juli 2006 kein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ein Programm zur Bedienung der betreffenden Strecken ab oder vor dem 1. August 2006 entsprechend den auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen in ihrer geänderten Fassung vorlegt, ohne eine finanzielle Ausgleichsleistung zu erhalten. Die Vergabebehörde behält sich das Recht vor, alle Gebote abzulehnen, falls aus angemessenen Gründen keines als geeignet erscheint.