1.10.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 244/18


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.3569 — WENDEL INVESTISSEMENT/BUREAU VERITAS)

(2004/C 244/03)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 23. September 2004 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Wendel Investissement S.A. („Wendel“, Frankreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Bureau Veritas S.A. („Bureau Veritas“, Frankreich), das derzeit gemeinsam von Wendel und Poincaré Investissements kontrolliert wird, durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Wendel: Investmentholding, die insbesondere Legrand, Wheelabrator Allevard, Oranje-Nassau und Stallergènes kontrolliert;

Bureau Veritas: Zertifizierung, Klassifizierung und Qualitätskontrolle.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3569 — WENDEL INVESTISSEMENT/BUREAU VERITAS, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.