3.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 84/441


(2004/C 84 E/0513)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0644/04

von Harald Ettl (PSE) an die Kommission

(25. Februar 2004)

Betrifft:   Präzisierung zur Anfrage — Übertragbarkeit ergänzender Rentenansprüche

In ihrer Antwort P-0207/04 (1) vom 19.2.2004 hat die Kommission angegeben, dass sie derzeit die Möglichkeit prüfe, vergleichbare Mindestvorschriften zum Schutz mobiler Arbeitnehmerinnen betreffend die Voraussetzungen für den Zugang zu betrieblichen Alterssystemen, die Anwartschaftszeiten, die Neubewertung ruhender Ansprüche (Ansprüche von Personen, die aus einem System ausgeschieden sind, das Rentenalter aber noch nicht erreicht haben) und die Modalitäten der Anspruchsübertragung auf Ebene der Union in Form eines verbindlichen Rechtsaktes zu erlassen.

Wie weit sind die Überlegungen und Vorbereitungen bezüglich des Inhalts und der Durchführbarkeit des Richtlinienvorschlags bereits fortgeschritten?

Wie sieht der von der Kommission vorgesehene Zeitplan für die Überprüfung aus?

Wann wird die Kommission den Richtlinienvorschlag präsentieren?

Antwort von Herrn Dimas im Namen der Kommission

(1. April 2004)

Wie bereits in ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage P-0207/04 des Herrn Abgeordneten ausgeführt, prüft die Kommission zur Zeit die Frage, ob auf der Ebene der Europäischen Union und in Form eines verbindlichen Rechtsakts Mindestvorschriften erlassen werden sollen, wie sie bereits in einigen Mitgliedstaaten in Kraft sind.

Dabei wird sie von dem in den Mitgliedstaaten vorhandenen Besitzstand unter Nutzung der Sachkompetenz des Rentenforums ausgehen. In den kommenden Monaten wird die Kommission bei den Mitgliedstaaten und den Fachleuten des Rentenforums die entsprechenden Informationen einholen, damit sie im Spätjahr 2004 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen kann.


(1)  ABl. C 78 E vom 27.3.2004.