92002E2269

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2269/02 von Frédérique Ries (ELDR) an die Kommission. Europäische Mittel für Städte, die sich um den Status einer Kulturhauptstadt bewerben.

Amtsblatt Nr. 110 E vom 08/05/2003 S. 0038 - 0039


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2269/02

von Frédérique Ries (ELDR) an die Kommission

(24. Juli 2002)

Betrifft: Europäische Mittel für Städte, die sich um den Status einer Kulturhauptstadt bewerben

Ist es nach Meinung der Kommission akzeptabel, dass europäische Mittel (z.B. aus dem Fonds für Regionale Entwicklung) von Städten, die sich um den Status einer Kulturhauptstadt im Zeitraum 2005 bis 2019 bewerben, für die Vorbereitung ihrer Bewerbung verwendet werden, während andere Bewerberstädte aus demselben Mitgliedstaat vielleicht keine solchen Mittel erhalten?

Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission

(24. September 2002)

Die Kommission weist die Frau Abgeordnete auf ihre Beantwortung der schriftlichen Anfrage E-3490/01 von Frau Kinnock hin(1).

Es sei daran erinnert, dass gemäß dem Grundsatz der Subsidiarität die Auswahl der von den Strukturfonds zu kofinanzierenden Projekte Sache der zuständigen nationalen und regionalen Behörden ist. Entscheidungen darüber, ob diese Finanzmittel zur Vorbereitung der Bewerbung um den Status einer europäischen Kulturhauptstadt eingesetzt werden sollen, unterliegen dem Subsidiaritätsgrundsatz.

Außerdem ist festzuhalten, dass viele beschlossene Programme Maßnahmen zur Stärkung des Images und der Identität der Regionen umfassen, durch die Investitionen von außen angezogen und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. In diesem Zusammenhang können die zuständigen Behörden Projekte auswählen, die u. U. direkt oder indirekt mit der Vorbereitung einer solchen Bewerbung verknüpft sind.

(1) ABl. C 160 E vom 4.7.2002, S. 122.