92001E3131

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3131/01 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission. Schutz des Kulturerbes nach den Terroranschlägen von New York und Washington.

Amtsblatt Nr. 147 E vom 20/06/2002 S. 0108 - 0109


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3131/01

von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission

(14. November 2001)

Betrifft: Schutz des Kulturerbes nach den Terroranschlägen von New York und Washington

Die Terroranschläge auf die Zwillingstürme und das Pentagon sowie die militärische Intervention in Afghanistan haben eine schwere internationale Krise heraufbeschworen. In Europa und insbesondere in Italien findet sich der größte Teil des künstlerischen und architektonischen Welterbes,

und in den letzten Wochen haben gewiss alle Mitgliedstaaten sämtliche Verfahren in Gang gesetzt, um die gefährdeten Stätten des kulturellen Erbes, die als Zielscheibe für Terroranschläge in Frage kommen, bestmöglich zu sichern. Kann die Kommission folgende Fragen beantworten:

1. Ist erwogen worden, Sonderinstrumente und -strategien für die Überwachung und den Schutz des architektonischen und kulturellen Erbes zu entwickeln?

2. Sind die für Kultur zuständigen Minister der Europäischen Union zusammengetreten, um Maßnahmen zum Schutz dieses Erbes in die Wege zu leiten?

Antwort von Frau Reding im Namen der Kommission

(29. Januar 2002)

1. Durch Artikel 151 (vormals Artikel 128) EG-Vertrag werden der Gemeinschaft folgende Befugnisse übertragen:

- Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten;

- Unterstützung und Ergänzung der Tätigkeit der Mitgliedstaaten (erforderlichenfalls durch Gewährung von Finanzhilfen) in folgenden Bereichen:

- Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker,

- Erhaltung und Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung,

- nichtkommerzieller Kulturaustausch,

- künstlerisches und literarisches Schaffen, einschließlich im audiovisuellen Bereich.

Die Gemeinschaft ist somit nicht befugt, außerhalb der bestehenden Programme und Initiativen Maßnahmen zum Schutz des Kulturerbes der Mitgliedstaaten zu ergreifen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass gemäß dem Subsidiaritätsprinzip für entsprechende Schutzvorkehrungen ausschließlich die Mitgliedstaaten zuständig sind.

2. Der Kommission ist nicht bekannt, ob eine Tagung der für Kulturfragen zuständigen Ministerinnen und Minister der Union stattgefunden hat mit dem Ziel, als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 besondere Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes in die Wege zu leiten.