92000E3322

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3322/00 von Paulo Casaca (PSE) an die Kommission. Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Zucker zu dem Vorschlag für eine Verordnung Nr. 1481/2000.

Amtsblatt Nr. 163 E vom 06/06/2001 S. 0087 - 0088


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3322/00

von Paulo Casaca (PSE) an die Kommission

(25. Oktober 2000)

Betrifft: Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Zucker zu dem Vorschlag für eine Verordnung Nr. 1481/2000

Bestätigt die Kommission, daß der Vorschlag für eine Verordnung Nr. 1481/2000 vom 6. Juli 2000(1) gemäß der geltenden Regelung dem Verwaltungsausschuß für Zucker zur Stellungnahme vorgelegt werden müsste?

Wenn ja, kann die Kommission eine Kopie dieses Vorschlags für eine Verordnung in der vom Verwaltungsausschuß für Zucker gebilligten Form übermitteln, wie es aus dem Sitzungsprotokoll dieses Ausschusses hervorgeht?

(1) ABl. L 167 vom 7.7.2000, S. 6.

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(8. Dezember 2000)

Nach Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1600/92 des Rates vom 15. Februar 1992 zum Erlass von Sondermaßnahmen für bestimmte landwirtschaftliche Ereugnisse zugunsten der Azoren und Madeiras(1) erlässt die Kommission nach dem sog. Komitologie-Verfahren die Durchführungsbestimmungen zu der besonderen Versorgungsregelung. Diese Bestimmungen betreffen insbesondere die Erstellung der entsprechenden Versorgungsbilanzen.

Die Kommission hat deshalb dem Verwaltungsausschuß für Zucker am 21. Juni 2000 den Entwurf für eine Verordnung zur Erstellung der vorläufigen Bilanz für die Versorgung der Azoren, Madeiras und der Kanarischen Inseln im Wirtschaftsjahr 2000/2001 gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 1600/92und (EWG) Nr. 1601/92 des Rates vom 15. Juni 1992 mit Sondermaßnahmen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse zugunsten der Azoren und Madeiras bzw. der Kanarischen Inseln vorgelegt.

Die Kommission hat am 6. Juli 2000, nach Befürwortung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Verwaltungsausschuß für Zucker, die betreffende Verordnung (EG) Nr. 1481/2000 zur Festlegung der vorläufigen Zuckerbedarfsvorausschätzung für das Wirtschaftsjahr 2000/2001 für die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 1600/92 und (EWG) Nr. 1601/92 des Rates(2) angenommen.

Eine Kopie des dem Verwaltungsausschusses für Zucker vorgelegten Verordnungsentwurfs wird dem Herrn Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments unmittelbar zugeschickt.

(1) ABl. L 173 vom 27.6.1992.

(2) ABl. L 167 vom 7.7.2000.