92000E0115

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0115/00 von Camilo Nogueira Román (Verts/ALE) an den Rat. Arbeitslosigkeit und Reform der Verträge.

Amtsblatt Nr. 280 E vom 03/10/2000 S. 0180 - 0181


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0115/00

von Camilo Nogueira Román (Verts/ALE) an den Rat

(31. Januar 2000)

Betrifft: Arbeitslosigkeit und Reform der Verträge

Die portugiesische Präsidentschaft beabsichtigt, die Arbeitslosigkeit und den sozialen Zusammenhalt zum Schwerpunkt der ersten Tagung des Europäischen Rates in Portugal zu machen. Bekanntlich besteht in den letzten Jahren ein direkter Zusammenhang zwischen dem Problem der Arbeitslosigkeit in der EU und der wirtschaftlichen Entwicklung, so daß die 25 Gebiete, die die geringste Arbeitslosenquote, nämlich 4 %, aufweisen, zu den reichsten Gebieten gehören, während die 25 Gebiete, in denen die Arbeitslosenquote mit 23,7 % am höchsten ist, zu den ärmsten Gebieten zählen.

Beabsichtigt die portugiesische Präsidentschaft vor diesem Hintergrund, die Durchführung einer europäischen Beschäftigungspolitik gleichrangig mit der Politik der regionalen Entwicklung den Bereichen hinzufügen, für die auf der Regierungskonferenz des Jahres 2000 eine Reform der Verträge vorgeschlagen wird?

Antwort

(16. März 2000)

Im Rahmen des Amsterdamer Vertrags wurde in den EG-Vertrag ein neuer Titel aufgenommen, der von den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft verlangt, auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie hinzuarbeiten. Obwohl die Entwicklung dieser koordinierten Strategie noch in den Anfängen steckt, sind die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Vertragsbestimmungen, mit der man noch vor dem eigentlichen Inkrafttreten des Vertrags im Rahmen des Luxemburger Prozesses begonnen hatte, ermutigend. Einer der Gründe dafür, daß sich die Beschäftigungslage insgesamt in jüngster Zeit verbessert hat, ist in der Politik zu sehen, die von den Mitgliedstaaten gegenwärtig durchgeführt wird, wie auch in den Bemühungen, diese Politik im Wege der verschiedenen Prozesse auf Unionsebene zu koordinieren. Die Beschäftigungsleitlinien für die Jahre 1998 und 1999 sind in allen Mitgliedstaaten erfolgreich in nationale Aktionspläne eingeflossen und stellen unter Beweis, daß man diesem Prozeß weiterhin und in verstärktem Maße verpflichtet ist.

Der Vorsitz hat sich für die am 23. und 24. März 2000 in Lissabon stattfindende Sondertagung des Europäischen Rates zum Ziel gesetzt, die Europäische Strategie für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung im Lichte der neuen Gegebenheiten zu aktualisieren wie auch den Europäischen Beschäftigungspakt stärker zur Geltung zu bringen.

Weder in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Köln noch in den Schlußfolgerungen von Helsinki ist vorgesehen, daß die Durchführung einer Europäischen Beschäftigungspolitik in das Mandat der Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Änderung der Verträge einbezogen werden soll.