91998E0607

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 607/98 von José VALVERDE LÓPEZ an die Kommission. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Amtsblatt Nr. C 310 vom 09/10/1998 S. 0101


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0607/98 von José Valverde López (PPE) an die Kommission (9. März 1998)

Betrifft: Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß sowie das Europäische Parlament stimmen darin überein, von der Kommission vor Annahme der Finanzleitlinien Garantien zu verlangen, damit diese nicht die Fortschritte im wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Europäischen Union gefährden.

Die Regierungen der durch den Zusammenhalt begünstigten Länder befürchten, daß eine Verminderung des Umfangs der Leistungen und eine Abnahme der Solidarität die beim Aufholen ihres wirtschaftlichen Rückstands gegenüber den am stärksten entwickelten Ländern und Regionen der Europäischen Union bereits erzielten Ergebnisse beeinträchtigen könnte.

An welche Art Entscheidung oder ergänzenden Vorschlag denkt die Kommission, um diese Unklarheiten zu klären, die Unbehagen und Unsicherheit bei der Öffentlichkeit und in den politischen Debatten auf nationaler Ebene hervorrufen?

Antwort von Frau Wulf-Mathies im Namen der Kommission (14. April)

In ihrer Mitteilung "Agenda 2000: Eine stärkere und erweiterte Union" ((Dok. KOM(97) 2000 endg. )) hat die Kommission vorgeschlagen, die Haushaltsansätze für die Strukturfonds im Zeitraum 2000-2006 bei 218,3 Milliarden Ecu (zu Preisen von 1999) für die derzeitigen fünfzehn Mitgliedstaaten zu konsolidieren.

Ungefähr zwei Drittel dieser Mittel sollen den Regionen mit Entwicklungsrückstand zugute kommen, die nach der Strukturfondsreform als Ziel-1-Gebiete eingestuft werden. Die Zuweisung der Mittel an die Regionen soll im übrigen anhand objektiver Kriterien erfolgen, wie förderfähige Bevölkerung, Differenz zwischen dem regionalen Wohlstand und dem Gemeinschaftsdurchschnitt, nationaler Wohlstand und ein hohes Arbeitslosenniveau. Mit dieser Methode können die Mittel auf die Regionen mit den grössten Schwierigkeiten konzentriert werden.

Des weiteren hat die Kommission bezueglich des Kohäsionsfonds vorgeschlagen, daß die Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt (BSP) von weniger als 90% des Gemeinschaftsdurchschnitts auch künftig für eine Unterstützung aus diesem Fonds in Betracht kommen, unabhängig davon, ob diese Länder an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) teilnehmen oder nicht.

Es gibt also keinen Grund, an der Entschlossenheit der Kommission zu zweifeln, dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt weiterhin politischen Vorrang einzuräumen und die Solidarität mit den ärmsten Regionen zu wahren. Die Kommission hat diese Entschlossenheit am 18. März mit der Annahme von Entwürfen für die Strukturfondsverordnungen und mit der Mitteilung an den Rat und das Parlament über die neue Finanzielle Vorschau für den Zeitraum 2000-2006 bekräftigt.