91997E2951

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2951/97 von Astrid THORS an die Kommission. Anbau und Verwendung von Hanf in Finnland

Amtsblatt Nr. C 117 vom 16/04/1998 S. 0111


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2951/97 von Astrid Thors (ELDR) an die Kommission (17. September 1997)

Betrifft: Anbau und Verwendung von Hanf in Finnland

Die EU fördert finanziell den traditionellen Anbau von Industriehanf. Leider existieren keine Vorkehrungen für die Abnahme des geernteten Hanfs. In Finnland gibt es jedenfalls weder Verarbeitungsbetriebe, welche Hanf als Rohstoff benötigen, noch irgendwelche Exportkanäle.

Ist der Kommission bekannt, daß in Finnland Hanf angebaut wird, ohne daß irgendwelche Abnehmer bereitstehen? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Kommission einzuleiten, um dieses Problem zu lösen?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (20. Oktober 1997)

Die Verordnung (EWG) Nr. 1308/70 des Rates vom 29. Juni 1970 über die gemeinsame Marktorganisation für Flachs und Hanf ((ABl. L 146 vom 4.7.1970. )) sieht für Hanf in der Gemeinschaft die Gewährung einer Hektarbeihilfe vor. Diese Beihilfe wird nur für Hanfsorten gewährt, deren Gehalt an berauschenden Wirkstoffen (Tetrahydrocannabinol) 0,3 % nicht übersteigt. Ausserdem wird die Beihilfe nur für vollständig bestellte und abgeerntete Flächen ausgezahlt.

Es existieren keine Auflagen hinsichtlich der Lagerung, der Verarbeitung oder der Ausfuhr des geernteten Erzeugnisses.

Im besonderen Fall Finnlands sollte darauf hingewiesen werden, daß die Anbaufläche für Hanf zwar gestiegen, (2 ha im Jahr 1996 auf 74 ha (vorläufige Zahl) 1997), aber immer noch nicht groß ist. Eine so geringe Anbaufläche kann natürlich keine Rohware in ausreichendem Umfang liefern, um in Finnland Investitionen im Sektor Erstverarbeitung zu rechtfertigen. Überdies sind auch die Erstverarbeitungsunternehmen in der übrigen Gemeinschaft ausreichend mit Rohwaren versorgt, und die Absatzmöglichkeiten durch Ausfuhr sind begrenzt.

Die Kommission hat dem Rat am 20. Januar 1997 die Zusage gemacht, möglichst rasch geeignete Maßnahmen für den Hanfsektor vorzuschlagen. Schon bei der Festsetzung der Agrarpreise für das Wirtschaftsjahr 1997/1998 schlug die Kommission dem Rat vor (und dieser nahm den Vorschlag an), den Beihilfebetrag um 7,5 % zu senken, um einer Ausweitung der Anbauflächen als Folge der Beihilfe entgegenzuwirken.

Die Kommission setzt sich auch weiterhin mit der Frage auseinander, wie geeignete Maßnahmen im Hanfsektor künftig aussehen sollten.