18.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 329/33


Klage, eingereicht am 27. Juli 2023 — Kreissparkasse Köln/SRB

(Rechtssache T-450/23)

(2023/C 329/47)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Kreissparkasse Köln (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Kruis und N. Bartmann)

Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses vom 2. Mai 2023 über die Berechnung der für 2023 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds (SRB/ES/2023/23) einschließlich der Anhänge für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerin betreffen;

dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf acht Gründe gestützt, die mit den in der Rechtssache T-410/23, BAWAG PSK/SRB, geltend gemachten Klagegründen identisch sind.