9.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 7/40


Klage, eingereicht am 4. November 2022 — Calrose Rice/EUIPO — Ricegrowers (Darstellung einer Sonne mit arabischen Zeichen)

(Rechtssache T-670/22)

(2023/C 7/49)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Calrose Rice EOOD (Sofia, Bulgarien) (vertreten durch Rechtsanwalt H. Raychev)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Ricegrowers Ltd (Leeton, New South Wales, Australien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionsbildmarke (Darstellung einer Sonne mit arabischen Zeichen) — Unionsmarke Nr. 18 186 653

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. August 2022 in der Sache R 272/2022-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben,

dem EUIPO und der Streithelferin im vorliegenden Verfahren deren eigene Kosten und die der Klägerin im vorliegenden Verfahren und im Beschwerdeverfahren vor der Fünften Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe

Die Beschwerdekammer habe zu Unrecht befunden, dass sich die verglichenen Zeichen in bildlicher Hinsicht zu einem hohen Grad ähnelten.

Die Beschwerdekammer habe beim bildlichen Vergleich der Zeichen ihre Schlussfolgerungen zu Unrecht ausschließlich auf die arabische Sprachfassung und die stilisierten Sonnendarstellungen in den einander gegenüberstehenden Marken konzentriert.

Die Beschwerdekammer habe den Aufmerksamkeitsgrad des maßgeblichen Publikums in der gesamten Entscheidung widersprüchlich beurteilt und daher ihre Pflichten nach Art. 94 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates verletzt.