9.1.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 7/40 |
Klage, eingereicht am 4. November 2022 — Calrose Rice/EUIPO — Ricegrowers (Darstellung einer Sonne mit arabischen Zeichen)
(Rechtssache T-670/22)
(2023/C 7/49)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Calrose Rice EOOD (Sofia, Bulgarien) (vertreten durch Rechtsanwalt H. Raychev)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Ricegrowers Ltd (Leeton, New South Wales, Australien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionsbildmarke (Darstellung einer Sonne mit arabischen Zeichen) — Unionsmarke Nr. 18 186 653
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. August 2022 in der Sache R 272/2022-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben, |
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dem EUIPO und der Streithelferin im vorliegenden Verfahren deren eigene Kosten und die der Klägerin im vorliegenden Verfahren und im Beschwerdeverfahren vor der Fünften Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe
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Die Beschwerdekammer habe zu Unrecht befunden, dass sich die verglichenen Zeichen in bildlicher Hinsicht zu einem hohen Grad ähnelten. |
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Die Beschwerdekammer habe beim bildlichen Vergleich der Zeichen ihre Schlussfolgerungen zu Unrecht ausschließlich auf die arabische Sprachfassung und die stilisierten Sonnendarstellungen in den einander gegenüberstehenden Marken konzentriert. |
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Die Beschwerdekammer habe den Aufmerksamkeitsgrad des maßgeblichen Publikums in der gesamten Entscheidung widersprüchlich beurteilt und daher ihre Pflichten nach Art. 94 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates verletzt. |