23.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 207/7


Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 10. Januar 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Hamburg) — EL, CP/Ryanair DAC

(Rechtssache C-287/20) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Luftverkehr - Verordnung [EG] Nr. 261/2004 - Art. 5 Abs. 3 - Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Befreiung von der Ausgleichspflicht - Begriff „außergewöhnliche Umstände“ - Streik von Flugbegleitern und Piloten - „Interne“ und „externe“ Umstände im Hinblick auf die Tätigkeit des ausführenden Luftfahrtunternehmens - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 12 und 28 - Kein Eingriff in die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer sowie das Recht des Luftfahrtunternehmens auf Kollektivverhandlungen)

(2022/C 207/09)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Hamburg

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: EL, CP

Beklagte: Ryanair DAC

Tenor

Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist dahin auszulegen, dass infolge des Streikaufrufs einer Gewerkschaft von Flugbegleitern und Piloten eines ausführenden Luftfahrtunternehmens eingeleitete Streikmaßnahmen zur Durchsetzung der Forderungen dieser Arbeitnehmer nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fallen; ob Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern vorausgegangen sind, ist insoweit unerheblich.


(1)  ABl. C 279 vom 24.8.2020.