Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 12. Februar 2020 – Bilde/Parlament

(Rechtssache T‑248/19)

„Vorrechte und Befreiungen – Mitglied des Parlaments – Beschluss über die Aufhebung der parlamentarischen Immunität – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Electa una via – Grundsatz ne bis in idem – Befugnismissbrauch“

1. 

Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union – Mitglieder des Europäischen Parlaments – Immunität – Antrag auf Aufhebung der Immunität – Ermessen des Parlaments – Gerichtliche Nachprüfung – Umfang

(Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, Art. 9)

(vgl. Rn. 19, 20)

2. 

Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union – Mitglieder des Europäischen Parlaments – Immunität – Antrag auf Aufhebung der Immunität – Mitteilung eines Ausschusses des Parlaments über die Praxis im Bereich der Vorrechte und Befreiungen der Mitglieder – Rechtswirkungen

(Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, Art. 9)

(vgl. Rn. 23, 24)

3. 

Europäisches Parlament – Verwaltungsverfahren – Beschluss des Parlaments, mit dem ein rechtsgrundlos gezahlter Betrag für parlamentarische Assistenz zurückgefordert wird – Verstoß gegen den Grundsatz electa una via – Verstoß gegen den Grundsatz ne bis in idem – Fehlen

(Beschluss des Präsidiums des Parlaments mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, Art. 68)

(vgl. Rn. 38, 39, 41-43)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses P8_TA(2019)0137 des Parlaments vom 12. März 2019, die parlamentarische Immunität der Klägerin aufzuheben

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Frau Dominique Bilde trägt ihre eigenen Kosten sowie die dem Europäischen Parlament entstandenen Kosten.