21.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 242/32


Urteil des Gerichts vom 28. April 2021 — Correia/EWSA

(Rechtssache T-843/19) (1)

(Öffentlicher Dienst - Personal des EWSA - Bedienstete auf Zeit - Ablehnung der Neueinstufung - Anfechtungsklage - Beschwerdefrist - Beweislast für das Überschreiten der Frist - Beschwerende Maßnahme - Zulässigkeit - Gleichbehandlung - Rechtssicherheit - Schadensersatzklage - Immaterieller Schaden)

(2021/C 242/43)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Paula Correia (Woluwe-Saint-Étienne, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)

Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (Prozessbevollmächtigte: M. Pascua Mateo, X. Chamodraka und K. Gambino im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des EWSA, die an einem der Klägerin unbekannten Datum ergangen sei und von der sie am 12. April 2019 Kenntnis erlangt habe, sie im Neueinstufungsverfahren 2019 nicht in die Besoldungsgruppe AST 7 neu einzustufen, sowie auf Ersatz des immateriellen Schadens, den die Klägerin aufgrund dieser Entscheidung erlitten habe

Tenor

1.

Die Entscheidung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA), Frau Paula Correia im Neueinstufungsverfahren 2019 nicht neu einzustufen, wird aufgehoben.

2.

Der EWSA wird verurteilt, Frau Correia für den von ihr erlittenen immateriellen Schaden 2 000 Euro zu zahlen.

3.

Der EWSA trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 45 vom 10.2.2020.