15.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 201/7


Vorabentscheidungsersuchen der Înalta Curte de Casaţie şi Justiţie (Rumänien), eingereicht am 18. Dezember 2019 — Strafverfahren gegen CD

(Rechtssache C-929/19)

(2020/C 201/10)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Înalta Curte de Casaţie şi Justiţie

Partei des Ausgangsverfahrens

CD

Andere Parteien des Verfahrens:

CLD, GLO, ȘDC, PVV, SC Complexul Energetic Oltenia SA, Parchetul de pe lângă Înalta Curte de Casație și Justiție — Direcția Națională Anticorupție

Vorlagefragen

1.

Sind Art. 19 Abs. 1 des Vertrags über die Europäische Union, Art. 325 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie die Art. 2 und 4 der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (1) dahin auszulegen, dass sie dem Erlass einer Entscheidung durch eine außerhalb der Justiz stehende Einrichtung, die Curtea Constituțională a României (Verfassungsgericht Rumäniens), entgegenstehen, mit der ohne Weiteres eine erneute Verhandlung aller Korruptionssachen angeordnet wird, die von der Strafabteilung des obersten Gerichts im ersten Rechtszug in einem bestimmten Zeitraum (2003 bis Januar 2019) entschieden wurden und sich in der Berufung befinden?

2.

Sind die Art. 2 und 19 Abs. 1 des Vertrags über die Europäische Union und Art. 47 [Abs. 2] der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass eine außerhalb der Justiz stehende Einrichtung die rechtswidrige Besetzung der Spruchkörper einer Abteilung des obersten Gerichts feststellt, entgegen der Auslegung, die sich aus der ständigen und einhelligen Organisations- und Gerichtspraxis dieses obersten Gerichts ergibt?

3.

Ist der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts dahin auszulegen, dass er es dem nationalen Gericht gestattet, eine verfassungsgerichtliche Entscheidung, die aufgrund einer Befassung mit einem Verfassungskonflikt ergangen ist und nach nationalem Recht verbindlich ist, unangewendet zu lassen?

4.

Kann der Ausdruck „zuvor durch Gesetz [errichtet]“ in Art. 47 [Abs. 2] der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin ausgelegt werden, dass er die förmliche Bestellung spezialisierter Spruchkörper unabhängig von der Spezialisierung der diese Spruchkörper bildenden Richter erfasst?


(1)  ABl. 2017, L 198, S. 29.