201806150531955352018/C 231/502712018TC23120180702DE01DEINFO_JUDICIAL20180503394021

Rechtssache T-271/18: Klage, eingereicht am 3. Mai 2018 — Mauritsch/INEA


C2312018DE3910120180503DE0050391402

Klage, eingereicht am 3. Mai 2018 — Mauritsch/INEA

(Rechtssache T-271/18)

2018/C 231/50Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Walter Mauritsch (Wien, Österreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt S. Rodrigues und Rechtsanwältin A. Champetier)

Beklagte: Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA)

Anträge

Der Kläger beantragt,

erstens die Entscheidung der Beklagten vom 24. Januar 2018, mit der seine Beschwerde vom 4. Oktober 2017 zurückgewiesen wurde, und zweitens die Entscheidung der Beklagten vom 2. August 2017, mit der sein am 10. April 2017 eingereichter Schadensersatzantrag zurückgewiesen wurde, aufzuheben,

die Beklagte zu verurteilen, ihm Schadensersatz für den ihm infolge des Verschuldens der Beklagten entstandenen materiellen Schaden, nämlich den Verlust seines Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren, zuzüglich einschlägiger Zinsen, zu zahlen und

seine Kosten der Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt sich auf einen Klagegrund und macht geltend, die Beklagte habe ihn nicht eindeutig und klar darüber informiert, wie es um seine Sozialversicherungsansprüche bestellt wäre, wenn er sich weigern sollte, die Vertragsverlängerung zu unterzeichnen. Er habe nicht wissen können, dass seine Weigerung, den Vertrag zu unterzeichnen, seine Entlassung bedeuten würde. Somit seien ihm Informationen vorenthalten worden und habe die Beklagte gegen ihre Fürsorgepflicht und den in Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegten Grundsatz der guten Verwaltung verstoßen.