Rechtssache T-250/18: Klage, eingereicht am 23. April 2018 — RATP/Kommission
Klage, eingereicht am 23. April 2018 — RATP/Kommission
(Rechtssache T-250/18)
2018/C 231/41Verfahrenssprache: FranzösischParteien
Klägerin: Régie autonome des transports parisiens (RATP) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Morgan de Rivery, P. Delelis und C. Lavin)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den Beschluss der Kommission vom 21. März 2018 über die Bewilligung des teilweisen Zugangs zu Dokumenten nach der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30. Mai über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission für nichtig zu erklären; |
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die Kommission in jedem Fall zur Tragung sämtlicher Kosten zu verurteilen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf vier Gründe gestützt.
1. |
Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2, dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43). |
2. |
Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2, dritter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001. |
3. |
Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2, erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001, gegen Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und gegen Art. 7 der Charta der Grundrechte sowie gegen Art. 339 AEUV. |
4. |
Verstoß gegen die Begründungspflicht. |