Rechtssache T-246/18: Klage, eingereicht am 16. April 2018 — Moreno Pérez/Rat
Klage, eingereicht am 16. April 2018 — Moreno Pérez/Rat
(Rechtssache T-246/18)
2018/C 200/61Verfahrenssprache: EnglischParteien
Kläger: Maikel José Moreno Pérez (Venezuela) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Giuliano und F. Di Gianni)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss (GASP) 2018/90 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/88 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela für nichtig zu erklären, soweit ihre Bestimmungen den Kläger betreffen, und |
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dem Rat die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1. |
Der Rat habe gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung verstoßen und die Verteidigungsrechte und den Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz des Klägers verletzt, da er nicht innerhalb einer angemessenen Frist Zugang zu den Beweisen, die seine Aufnahme in die Liste stützen sollen, gewährt habe. |
2. |
Der Rat habe einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen, da er nicht dargetan habe, dass der Kläger in seinen Funktionen als Präsident und ehemaliger Vizepräsident des obersten Gerichtshofs von Venezuela die Handlungen und Maßnahmen der Regierung, mit denen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben worden seien, unterstützt und ihnen Vorschub geleistet habe und für Handlungen und Äußerungen verantwortlich sei, die einen Angriff auf die Autorität der Nationalversammlung darstellten. |