201806150571955212018/C 231/362392018TC23120180702DE01DEINFO_JUDICIAL20180417292911

Rechtssache T-239/18: Klage, eingereicht am 17. April 2018 — SKS Import Export/Kommission


C2312018DE2910120180417DE0036291291

Klage, eingereicht am 17. April 2018 — SKS Import Export/Kommission

(Rechtssache T-239/18)

2018/C 231/36Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Société Kammama Saber (S.K.S) Import Export (Sousse Jawhara, Tunesien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Chelly)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage für zulässig und begründet zu erklären;

die Delegierte Verordnung (EU) 2018/212 der Kommission vom 13. Dezember 2017 im Hinblick auf die Aufnahme von Tunesien in die Liste der Drittländer, deren Systeme zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung der Erklärung der Kommission zufolge strategische Mängel aufweisen, teilweise für nichtig zu erklären;

der Europäischen Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:

1.

Unzuständigkeit der Kommission und Verletzung wesentlicher Formvorschriften, da die Kommission ihre Befugnisse im Hinblick auf das Assoziierungsabkommen zwischen Tunesien und der Europäischen Union überschritten habe; sie hätte die Frage dem Assoziationsrat vorlegen müssen, damit dieser den Rechtsstreit beilege oder, hilfsweise, es den Parteien gestatte, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen zu treffen.

2.

Offenkundige Beurteilungsfehler in Bezug auf die Beurteilung Tunesiens, vorgenommen zum einen von der Europäischen Union und zum anderen von der internationalen Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“. In diesem Zusammenhang ist die Klägerin der Ansicht, dass die Kommission nicht die geeigneten Maßnahmen ergriffen habe, um dem erhöhten Risiko für den wirtschaftlichen Entwicklungsprozess Tunesiens Rechnung zu tragen, das die angefochtene Delegierte Verordnung mit sich bringe.

3.

Verstoß gegen die Verträge der Europäischen Union, insbesondere gegen Art. 216 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach internationale Übereinkünfte die Organe bänden.