16.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 134/32


Klage, eingereicht am 19. Februar 2018 — Cabell/EUIPO — Zorro Productions (ZORRO)

(Rechtssache T-96/18)

(2018/C 134/46)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Kläger: Robert W. Cabell (Renton, Washington, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Bröcker)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Zorro Productions, Inc. (Berkeley, Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Unionswortmarke „ZORRO“ — Unionsmarke Nr. 5 399 787.

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Dezember 2017 in der Sache R 1637/2015-4.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

den Antrag auf teilweise Nichtigerklärung der Unionsmarkeneintragung Nr. 5 399 787 für alle beanstandeten Waren und Dienstleistungen aufrechtzuerhalten;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c in Verbindung mit Art. 59 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung 2017/1001.