5.11.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 399/37 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 27. August 2018 — Boyer/Wallis und Futuna
(Rechtssache T-475/18 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Aufträge - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Unzulässigkeit))
(2018/C 399/50)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragsteller: Boyer (Papeete, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Dal Farra)
Antragsgegner: Territorium der Inseln Wallis und Futuna (Frankreich)
Gegenstand
Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses des Territoriums der Inseln Wallis und Futuna, das Angebot des Antragstellers abzulehnen und den Auftrag für den Bau eines Seekais zu Handelszwecken in Leava (Frankreich) an einen anderen Bieter zu vergeben, und auf Aussetzung der Unterzeichnung des entsprechenden Vertrags
Tenor
1. |
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |