201806010231917402018/C 211/131672018CJC21120180618DE01DEINFO_JUDICIAL20180302111111

Rechtssache C-167/18: Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Canarias (Spanien), eingereicht am 2. März 2018 — Unión Insular de CC.OO. de Lanzarote/Swissport Spain Aviation Services Lanzarote, S.L.


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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Canarias (Spanien), eingereicht am 2. März 2018 — Unión Insular de CC.OO. de Lanzarote/Swissport Spain Aviation Services Lanzarote, S.L.

(Rechtssache C-167/18)

2018/C 211/13Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Superior de Justicia de Canarias

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin und Rechtsmittelführerin: Unión Insular de CC.OO. de Lanzarote

Beklagte und Rechtsmittelführerin: Swissport Spain Aviation Services Lanzarote, S.L.

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ( 1 ) anwendbar, wenn die Beauftragung eines Unternehmens mit der vom Auftraggeber vergebenen Dienstleistung durch die Auflösung des entsprechenden Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen, der eine Tätigkeit zum Gegenstand hat, bei der es ganz wesentlich auf die Arbeitskraft ankommt (Reinigung von Einrichtungen), endet, das neu mit dieser Dienstleistung beauftragte Unternehmen den wesentlichen Teil der zu ihrer Erbringung eingesetzten Belegschaft übernimmt und dieser Eintritt in die Arbeitsverträge aufgrund einer Verpflichtung erfolgt, die im für die Reinigungsbranche geltenden Tarifvertrag vereinbart worden ist?

2.

Steht die Auslegung der Unionsrichtlinie durch das spanische Tribunal Supremo, nach der in den Fällen des Belegschaftsübergangs aufgrund einer Anordnung des Tarifvertrags kein Unternehmensübergang vorliegt, da es an der Voraussetzung der Freiwilligkeit der Übernahme fehlt und die Richtlinie [2001/23] daher für auf diese Fälle nicht anwendbar gehalten wird, mit dieser Richtlinie (in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof) im Einklang?

3.

Kann man davon ausgehen, dass nach der Regelung in der Richtlinie bei Dienstleistungsunternehmen dann, wenn der Tarifvertrag der Branche die Verpflichtung zur Übernahme der Belegschaft anordnet, ein Belegschaftsübergang und damit ein Unternehmensübergang im Sinne der angeführten Richtlinie vorliegt?

4.

Ist Art. 14 des Tarifvertrags für den Reinigungsdienst in Gebäuden und Räumlichkeiten der Provinz Las Palmas 2012/2014, der festlegt, dass in den Fällen der Übernahme der Belegschaft nach dem Tarifvertrag die übernommenen Arbeitnehmer weder die Rechte und Pflichten, die sie bei dem übertragenden Unternehmen hatten, noch ihre durch Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen beibehalten, mit Art. 3 der Richtlinie vereinbar?


( 1 ) ABl. 2001, L 82, S. 16.