18.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 437/42


Klage, eingereicht am 10. Oktober 2017 — Aeris Invest/SRB

(Rechtssache T-714/17)

(2017/C 437/49)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Aeris Invest Sàrl (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Roca Junyent, J. Calvo Costa und R. Vallina Hoset sowie Rechtanwältin A. Sellés Marco)

Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die außervertragliche Haftung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses festzustellen und ihn zu verurteilen, den Schaden zu ersetzen, der ihr aufgrund seiner Handlungen und Unterlassungen entstanden ist, mit denen ihr die Schuldverschreibungen und Wertpapiere von BANCO POPULAR ESPAÑOL, S.A., deren Eigentümer sie war, entzogen wurden;

den Ausschuss als Ersatz für den entstandenen Schaden („fälliger Betrag“) wie folgt zu verurteilen:

in erster Linie zur Rückerstattung der getätigten Investitionen von 113 022 558,44 Euro in Aktien von Banco Popular;

hilfsweise, unter Berücksichtigung des Vorstehenden, zur Zahlung von 93,74 Millionen Euro, oder

äußerst hilfsweise, zur Zahlung von 54,29 Millionen Euro.

den fälligen Betrag um Ausgleichszinsen ab dem 7. Juni 2017 bis zur Verkündung des das Verfahren abschließenden Urteils zu erhöhen;

den fälligen Betrag samt Verzugszinsen ab der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrags um den von der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatz, zuzüglich zweier Prozentpunkte, zu erhöhen;

dem Abwicklungsausschuss die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-659/17, Vallina Fonseca/SRB.