18.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 437/42 |
Klage, eingereicht am 10. Oktober 2017 — Aeris Invest/SRB
(Rechtssache T-714/17)
(2017/C 437/49)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Aeris Invest Sàrl (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Roca Junyent, J. Calvo Costa und R. Vallina Hoset sowie Rechtanwältin A. Sellés Marco)
Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die außervertragliche Haftung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses festzustellen und ihn zu verurteilen, den Schaden zu ersetzen, der ihr aufgrund seiner Handlungen und Unterlassungen entstanden ist, mit denen ihr die Schuldverschreibungen und Wertpapiere von BANCO POPULAR ESPAÑOL, S.A., deren Eigentümer sie war, entzogen wurden; |
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den Ausschuss als Ersatz für den entstandenen Schaden („fälliger Betrag“) wie folgt zu verurteilen:
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den fälligen Betrag um Ausgleichszinsen ab dem 7. Juni 2017 bis zur Verkündung des das Verfahren abschließenden Urteils zu erhöhen; |
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den fälligen Betrag samt Verzugszinsen ab der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrags um den von der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatz, zuzüglich zweier Prozentpunkte, zu erhöhen; |
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dem Abwicklungsausschuss die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-659/17, Vallina Fonseca/SRB.