18.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/39


Klage, eingereicht am 28. Juli 2017 — Edison/EUIPO (EDISON)

(Rechtssache T-471/17)

(2017/C 309/52)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Edison SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: F. Boscariol de Roberto, D. Martucci und I. Gatto)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „EDISON“– Anmeldung Nr. 3 315 991

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 28. April 2017 in der Sache R 1355/2016-5 R

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verfehlter Ausschluss „elektrischer Energie“ aus der Klasse 4 mit der Begründung, dass sie nicht zu „Brennstoffen (einschließlich Motorentreibstoffen)“, „Motorkraftstoffen“ und „Leuchtstoffen“ der Achten Ausgabe der Nizza-Klassifikation gehörten.