3.7.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/37


Klage, eingereicht am 11. Mai 2017 — Hermann Bock/EUIPO (Push and Ready)

(Rechtssache T-279/17)

(2017/C 213/50)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Hermann Bock GmbH (Verl, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Maaßen und V. Schoene)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Streitige Marke: Unionsbildmarke mit den Wortbestandteilen „Push and Ready“ — Anmeldung Nr. 14 758 205

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Januar 2017 in der Sache R 1279/2016-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung, zugestellt am 01.03.2017, mit der die Beschwerdekammer bestätigt hat, dass die Bildmarke Az. 014758205 nicht eintragungsfähig sei, aufzuheben und die Sache zu erneuten Prüfung an das Amt zurückzuverweisen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.