10.4.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 112/43


Klage, eingereicht am 6. Februar 2017 — Steiniger/EUIPO — ista Deutschland (IST)

(Rechtssache T-80/17)

(2017/C 112/59)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Ingo Steiniger (Nümbrecht, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Schulze Horn)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: ista Deutschland GmbH (Essen, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder der streitigen Marke: Kläger

Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „IST“ — Anmeldung Nr. 10 673 812

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Dezember 2016 in der Sache R 2242/2015-5

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung und die Entscheidung der Widerspruchsabteilung des EUIPO vom 24.09.2015 aufzuheben;

die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass der Widerspruch im vollen Umfang zurückgewiesen wird;

dem EUIPO die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallene Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verletzung von Art. 8 der Verordnung Nr. 207/2009;

Verletzung von Regel 20 Abs. 6 der Verordnung Nr. 2868/95.