16.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 134/14


Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 19. Dezember 2017 — Anke Hartog gegen British Airways plc

(Rechtssache C-711/17)

(2018/C 134/18)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Hamburg

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Anke Hartog

Beklagte: British Airways plc

Vorlagefrage

Ist die Bedingung gemäß Art. 3 Abs. 2 lit. a) für die Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (1) dahin auszulegen, dass Fluggäste, die über eine bestätigte Buchung verfügen, sich „zur Abfertigung einfinden“, wenn sie, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit in der Warteschlange des vom Luftfahrtunternehmen für die betreffende Abfertigung vorgesehenen Schalters erscheinen?


(1)  ABl. L 46, S. 1.