28.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 441/28


Rechtsmittel, eingelegt am 29. September 2016 von der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 20. Juli 2016 in der Rechtssache F-104/15,  U (*1)/Kommission

(Rechtssache T-695/16 P)

(2016/C 441/33)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A.-C. Simon, F. Simonetti und G. Gattinara)

Andere Parteien des Verfahrens:  U (*1) und Europäisches Parlament

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 20. Juli 2016 in der Rechtssache F-104/15,  U (*1)/Kommission, aufzuheben;

was das erstinstanzliche Verfahren betrifft, soweit das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält, die Klage abzuweisen und die Klägerin zur Tragung der Kosten zu verurteilen;

was das Rechtsmittelverfahren betrifft, jeder Partei die eigenen Kosten in diesem Verfahren aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin macht drei Rechtsmittelgründe geltend.

1.

Rechtsfehler, Verstoß gegen die Begründungspflicht und Verstoß gegen das Verbot, ultra petita zu entscheiden (Rn. 53 bis 56, 60 und 75 bis 78 des angefochtenen Urteils).

2.

Mehrere Rechtsfehler bei der Auslegung von Art. 20 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts (Rn. 31, 57 bis 60 und 61 bis 65 Satz 1 des angefochtenen Urteils).

3.

Mehrere Rechtsfehler und Verstoß gegen die Begründungspflicht (Rn. 65, 67 bis 79 des angefochtenen Urteils).


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