28.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 441/28 |
Rechtsmittel, eingelegt am 29. September 2016 von der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 20. Juli 2016 in der Rechtssache F-104/15, U (*1)/Kommission
(Rechtssache T-695/16 P)
(2016/C 441/33)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A.-C. Simon, F. Simonetti und G. Gattinara)
Andere Parteien des Verfahrens: U (*1) und Europäisches Parlament
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
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das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 20. Juli 2016 in der Rechtssache F-104/15, U (*1)/Kommission, aufzuheben; |
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was das erstinstanzliche Verfahren betrifft, soweit das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält, die Klage abzuweisen und die Klägerin zur Tragung der Kosten zu verurteilen; |
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was das Rechtsmittelverfahren betrifft, jeder Partei die eigenen Kosten in diesem Verfahren aufzuerlegen. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführerin macht drei Rechtsmittelgründe geltend.
1. |
Rechtsfehler, Verstoß gegen die Begründungspflicht und Verstoß gegen das Verbot, ultra petita zu entscheiden (Rn. 53 bis 56, 60 und 75 bis 78 des angefochtenen Urteils). |
2. |
Mehrere Rechtsfehler bei der Auslegung von Art. 20 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts (Rn. 31, 57 bis 60 und 61 bis 65 Satz 1 des angefochtenen Urteils). |
3. |
Mehrere Rechtsfehler und Verstoß gegen die Begründungspflicht (Rn. 65, 67 bis 79 des angefochtenen Urteils). |
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