17.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/27


Klage, eingereicht am 22. März 2016 — Tulliallan Burlington/EUIPO — Burlington Fashion (BURLINGTON)

(Rechtssache T-123/16)

(2016/C 175/31)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Tulliallan Burlington Ltd (St Helier, Jersey) (Prozessbevollmächtigter: A. Norris, Barrister)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Burlington Fashion GmbH (Schmallenberg, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke „Burlington“ mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 982 020 mit Benennung der Europäischen Union.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. Januar 2016 in der Sache R 1635/2013-4.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die angefochtene Marke hinsichtlich sämtlicher streitiger Waren zurückzuweisen;

die Zahlung der der Klägerin im Zusammenhang mit dieser Klage entstandenen Kosten anzuordnen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5, 4 und 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.