18.4.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 121/33


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. Februar 2017 — Gollnisch/Parlament

(Rechtssache T-624/16 R)

((Vorläufiger Rechtsschutz - Mitglied des Europäischen Parlaments - Einziehung von Zulagen, die zur Erstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz gezahlt worden sind, durch Verrechnung - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit))

(2017/C 121/48)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragsteller: Bruno Gollnisch (Villiers-le-Mahieu, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Fakiroff)

Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: G. Corstens und S. Alonso de León)

Gegenstand

Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 1. Juli 2016, mit dem vom Antragsteller ein Betrag von 275 984,23 Euro zurückgefordert wird, der auf diesen Beschluss folgenden Belastungsanzeige Nr. 2016-916 vom 5. Juli 2016 und der Mitteilung dieser Rechtsakte durch den Generaldirektor der Finanzen vom 6. Juli 2016

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.