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23.8.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 338/17 |
Urteil des Gerichts vom 7. Juli 2021 — HM/Kommission
(Rechtssache T-587/16 RENV) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AST SC/03/15 - Nichtzulassung zur Teilnahme an den Prüfungen des Auswahlverfahrens - Antrag auf Überprüfung - Weigerung, diesen Antrag an den Prüfungsausschuss des Auswahlverfahrens weiterzuleiten, weil er verspätet gestellt worden sein soll - Zuständigkeitsverteilung zwischen dem EPSO und dem Prüfungsausschuss des Auswahlverfahrens - Rechtsschutzinteresse)
(2021/C 338/20)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: HM (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Tettenborn)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Bohr und G. Gattinara)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) vom 17. August 2015, den Antrag auf Überprüfung der Entscheidung des Prüfungsausschusses, die Klägerin nicht zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens EPSO/AST SC/03/15-3 zuzulassen, nicht zu berücksichtigen
Tenor
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1. |
Die Entscheidung des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) vom 17. August 2015, den Antrag auf Überprüfung der Entscheidung des Prüfungsausschusses, die Klägerin nicht zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens EPSO/AST SC/03/15-3 zuzulassen, nicht zu berücksichtigen, wird aufgehoben. |
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2. |
Die Europäische Kommission trägt die Kosten des ursprünglichen Verfahrens vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (F-17/16) und vor dem Gericht (T-587/16), des Verfahrens vor dem Gerichtshof in der Rechtssache C-70/19 P sowie des vorliegenden Verfahrens nach Zurückverweisung (T-587/16 RENV). |
(1) ABl. C 191 vom 30.5.2016 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-17/16 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).