27.8.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 301/2 |
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 5. Juli 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Szombathelyi Törvényszék — Ungarn) — Verfahren gegen Dániel Bertold Lada
(Rechtssache C-390/16) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2008/675/JI - Berücksichtigung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen früheren Verurteilung in einem neuen Strafverfahren - Besonderes Verfahren zur Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen strafrechtlichen Verurteilung - Überprüfung und rechtliche Neubewertung der früheren Entscheidung - Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung - Art. 82 Abs. 1 AEUV))
(2018/C 301/02)
Verfahrenssprache: Ungarisch
Vorlegendes Gericht
Szombathelyi Törvényszék
Partei des Ausgangsverfahrens
Dániel Bertold Lada
Tenor
Der Rahmenbeschluss 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren ist im Licht von Art. 82 AEUV dahin auszulegen, dass es ihm zuwiderläuft, wenn in einem Mitgliedstaat in einem neuen Strafverfahren gegen eine Person die Berücksichtigung ihrer früheren rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung durch ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats wegen einer anderen Tat von einem besonderen vorherigen Anerkennungsverfahren durch die Gerichte des erstgenannten Mitgliedstaats wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden abhängig gemacht wird.